Die Regierung hat den Bericht über die zukünftige Ausgestaltung der kantonalen Landwirtschaftspolitik zur Kenntnis genommen. Die Vision 2030 der St.Galler Landwirtschaft sieht unter anderem vor, das Landwirtschaftliche Zentrum St.Gallen als Innovationsstandort weiterzuentwickeln, die Digitalisierung zu nutzen sowie eine ressourcenschonende Landwirtschaft zu fördern.
Im Nachgang zum Bericht 40.20.02 «Perspektiven der St. Galler Landwirtschaft» beauftragte die Regierung das Volkswirtschaftsdepartement im Dezember 2020, den zukünftigen Leistungsumfang der kantonalen Landwirtschaftspolitik zu ermitteln und zu definieren, wie dieser konkret umgesetzt wird. Dieser Bericht wurde nun von der Regierung zur Kenntnis genommen. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der St.Galler Landwirtschaftspolitik. Zudem wurden im Bericht auch die Zusatzaufträge des Kantonsrates, die aus der Behandlung des Berichts 40.20.02 resultierten, behandelt.
Die Vision 2030 der kantonalen Landwirtschaft ist eine innovative, nachhaltige und fortschrittliche St.Galler Landwirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag an die Volkswirtschaft und Versorgungssicherheit im Kanton St.Gallen leistet. Die thematischen Schwerpunkte umfassen die Förderung der ressourcenschonenden Landwirtschaft, die Anpassung an den Klimawandel sowie den Erhalt und die Förderung der Produktionsgrundlagen. Hier stehen der Unterhalt und die Erneuerung von Wasserversorgungen, Verarbeitungsstrukturen, der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit sowie die Biodiversität im Zentrum.
Digitalisierung nutzen, Austausch stärken
Die Chancen der Digitalisierung im Zusammenhang mit Smartfarming und Robotik sollen im Vollzug des Direktzahlungsrechts, im Stall und auf den Feldern genutzt werden. Die bestehende Innovationsförderung soll ausgebaut und das Landwirtschaftliche Zentrum St.Gallen (LZSG) zum Kompetenzzentrum im Innovationsbereich werden. Der Austausch mit weiteren Innovationstreibern, wie beispielsweise mit der OST – Ostschweizer Fachhochschule, soll verstärkt werden, um Innovationen erfolgreich in die Praxis zu bringen.
Insbesondere sollen das Versuchswesen und die Praxisforschung gefördert werden. Die beiden Landwirtschaftsbetriebe am Standort Salez (LZSG und Strafanstalt Saxerriet) sollen dazu ihre Zusammenarbeit intensivieren und Synergien effizienter nutzen. Die Zusammenarbeit wird von den Departementsvorstehern des Volkswirtschaftsdepartementes und des Sicherheits- und Justizdepartementes aktiv begleitet.
Auswirkungen auf Infrastruktur und Finanzen
Verschiedene Infrastrukturen am LZSG in Salez werden aufgrund der Anforderungen und zur Aufgabenerfüllung anzupassen sein. Insbesondere die Liegehalle, der Melkstand und der Fütterungsbereich der Viehhaltung beim LZSG müssen erneuert werden. Zudem bedingt das geplante Versuchswesen Anpassungen bei den Landwirtschaftsbetrieben des LZSG und der Strafanstalt Saxerriet. Vor diesem Hintergrund hat das Volkswirtschaftsdepartement die Mehraufwände im Budgetprozess bzw. im Planungsprozess zum Aufgaben- und Finanzplan eingebracht.
Zur Umsetzung der kantonalen Landwirtschaftspolitik sind Anpassungen im kantonalen Landwirtschaftsgesetz (sGS 610.1; abgekürzt LaG) sowie der dazugehörenden Landwirtschaftsverordnung (sGS 610.11; abgekürzt LaV) nötig. Diese werden derzeit erarbeitet und dem Kantonsrat Ende 2023 vorgelegt.
Der Bericht ist unter folgendem Link einsehbar.