Räume auf höchstens 19 bis 20 Grad heizen, nicht sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtung abschalten und Schaufenster von 22 bis 6 Uhr nicht beleuchten – so helfen der Kanton St.Gallen, die Gemeinden und die Unternehmen im Kanton, eine Energiemangellage zu verhindern. Der gemeinsame Effort zeigt: Jetzt ist der Zeitpunkt, um gemeinsam Stromausfälle und Gasengpässe zu verhindern.
Diesen Winter könnte es aufgrund der geopolitischen Lage zu einer Energiemangellage kommen. Wenn der Strom und das Gas knapp sind, drohen Ausfälle. Dies hätte für die Unternehmen und ihre Angestellten Auswirkungen, da viele nicht mehr wie gewohnt arbeiten könnten. Bei einer Energiemangellage wären auch Privatpersonen betroffen. So müssten sie mit mehrstündigen Stromunterbrüchen oder Gasliefereinschränkungen rechnen.
Das Ziel des Kantons, der Gemeinden und der Wirtschaft sowie der Energieversorger im Kanton ist deshalb klar: Es darf nicht zu Energieausfällen kommen! In der Schweiz soll es auch im Winter genügend Strom und Gas für alle geben. Um dies zu erreichen, sollen jetzt alle Energie einsparen. Was jetzt eingespart wird, ist im Winter verfügbar.
Energiemangellage unbedingt verhindern
Der Kanton, die Gemeinden und die Wirtschaft haben ein gemeinsames Vorgehen beschlossen. Die Sparmassnahmen orientieren sich an der Kampagne des Bundes und den Vorschlägen der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK):
- Beschränkung der Raumtemperatur auf höchstens 19 bis 20 Grad (Danfoss Stufe 3)
- Aussenbeleuchtung abschalten, ausser sie ist sicherheitsrelevant
- Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung in Innenräumen
- Leuchtreklamen und Schaufenster von 22 bis 6 Uhr nicht beleuchten
- Apparate wie Lampen, Drucker und Router nach Gebrauch ausschalten
- Umrüsten auf energiesparende Leuchten und Bewegungsmelder vorantreiben
- Sensibilisierung des Personals
Mit diesem ersten Paket will man gemeinsam mindestens 5 Prozent an Strom und 15 Prozent an Gas einsparen, so wie es der Bund mit seinen Sparappellen vorsieht. Würde dies nicht reichen, käme ein zweites Massnahmenpaket zum Zug. Vorgesehen wäre dann beispielsweise, wo möglich das Warmwasser an Wasserhähnen in Verwaltungsgebäuden abzuschalten. Gleichzeit tritt der Kanton der Energiespar-Alliance des Bundes (www.alliance2022-23.ch) bei.
Kanton für Ernstfall gerüstet
In der Bundesverfassung steht, dass der Bund die Versorgung des Landes mit wichtigen Gütern in schweren Mangellagen sicherstellt, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. In erster Linie sind bei einer Energiemangellage somit die Energieversorger und der Bund gefordert. Der Kanton kommt dann zum Zug, wenn der Bund ihm Aufgaben überträgt. Dies ist beispielsweise bei der Vollzugskontrolle der Fall. Der Kanton ist also subsidiär tätig. In dieser Rolle strebt der Kanton St.Gallen nach nationaler Harmonisierung, um kantonale Unterschiede zu vermeiden. Er stimmt sich mit den umliegenden Kantonen und den zuständigen Gremien ab.
Innerhalb des Kantons ist der Fachstab Energiemangel des kantonalen Führungsstabs mit den Vorbereitungen beschäftigt. Im Fachstab sind alle relevanten Akteure vertreten, unter anderem Vertretungen der Fachämter, der Gemeinden, der Wirtschaft sowie der Energieunternehmen SAK und Erdgas Ostschweiz. Die breite Abdeckung ermöglicht eine gemeinsame Krisenprävention oder nötigenfalls Krisenbewältigung.
SAK und Erdgas Ostschweiz in nationale Organisationen eingebunden
Die Hauptaufgabe der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) ist die Bereitstellung von Strom im Raum St.Gallen und der beiden Appenzell. Auf die Energiemenge und die Verfügbarkeit von Energie hat die SAK keinen Einfluss. Die SAK ist jedoch die sektorverantwortliche Organisation der Ostral, der Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. In dieser Rolle ist die SAK vorbereitet für die Umsetzung der möglichen Massnahmen, die der Bund verordnen würde. Gemäss seinem 4-Phasenplan handelt es sich dabei um Einschränkungen oder Verbote nicht zwingender Geräte und um die Kontingentierung von Grossverbrauchern bis zu rollierenden Netzabschaltungen.
Erdgas Ostschweiz wiederum ist in der Kriseninterventionsorganisation Gas (KIO) eingebunden. Diese stellt den Transport von den Einspeisungen aus dem Ausland zu den Energieversorgungsunternehmen der Ostschweiz rund um die Uhr sicher. Die lokalen Versorger stehen im engen Kontakt mit ihren Endkunden.
Fragen von Privaten und Unternehmen
Der Bund hat für Fragen von Privaten und Unternehmen eine Hotline (0800 005 005) eingerichtet. Der Kanton St.Gallen hat zudem auf www.sg.ch/energiemangel die wichtigsten Informationen zusammengestellt.