Wer ein grenzüberschreitendes Projekt vorantreibt, kann sich für finanzielle Unterstützung bei Interreg bewerben. Dafür stehen insgesamt 60 Millionen Euro bereit. Diese Woche haben die Programmpartner Schweiz, Vorarlberg, Baden-Württemberg, Bayern und Liechtenstein die sechste Förderperiode bis 2027 lanciert. Für den Kanton St.Gallen stellt Interreg ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit mit den Grenzregionen dar.
Mit dem Interreg-Programm werden zwischen Schweiz, Vorarlberg, Baden-Württemberg, Bayern und Liechtenstein grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, Umwelt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Tourismus und Mobilität gefördert. In der neuen Förderperiode bis 2027 stehen dafür insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung. 47,5 Millionen Euro spricht die Europäische Union (EU), rund 12 Millionen Euro stellen der Bund und die Kantone zur Verfügung. Beteiligt sind die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Thurgau, Zürich und Aargau.
Für den Kanton St.Gallen ist die Zusammenarbeit mit den Grenzregionen wichtig. Interreg ist für ihn wie auch für die anderen beteiligten Kantone ein konkretes Instrument, um Projekte umzusetzen, Kooperationen zu stärken und gemeinsame Potenziale zu erschliessen. Für das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist das Engagement der Grenzregionen wesentlich für die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verflechtung. Zudem trägt Interreg auf Schweizer Seite über die Neue Regionalpolitik zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen bei.
Im Anschluss an den Begleitausschuss wurden die ersten 43 Projekte beraten. An 35 davon ist die Schweiz und an 19 davon ist der Kanton St.Gallen beteiligt. Die hohe St.Galler Projektbeteiligung verdeutlicht die Relevanz des Interreg-Programms für den Kanton.
So bewirbt man sich um Interreg-Fördergelder:
Interreg-Projekte müssen eine grenzüberschreitende Partnerstruktur haben und eine Wirkung im Programmgebiet aufweisen. Alle weiteren Informationen wie auch die Kontaktdaten der Informationsstelle für Schweizer Projektpartnern finden sich auf der Webseite www.interreg.org