Die Finanzkommission hat das Gesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat, nicht auf das Gesetz einzutreten.
Der Entwurf des Gesetzes über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs sieht vor, dass Vorhaben in der Ukraine oder in einem Nachbarland der Ukraine unterstützt werden können. Das maximale Gesamtvolumen beläuft sich auf 8 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 2022 bis 2025.
Die Finanzkommission sieht das grosse Leid und die Not als Folge des Kriegs in der Ukraine. Nach grossmehrheitlicher Ansicht der Finanzkommission ist jedoch der Bund für die Unterstützung im Ausland zuständig. Der Fokus des Kantons und insbesondere der Gemeinden muss im Inland liegen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Gemeinden aktuell einen grossen Einsatz für die Betreuung von in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern leisten. Auch die St.Galler Bevölkerung zeigt eine grosse Solidarität, wie die Spendeneinnahmen von Hilfswerken zeigen. Die Finanzkommission erachtet es deshalb als nicht angemessen, dass der Kanton St.Gallen Mittel für die Hilfe vor Ort spricht und empfiehlt dem Kantonsrat, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung zusätzlich das Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse sowie einen Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenkassen beraten. Die beiden Vorlagen wurden ohne Gegenstimmen genehmigt. Auch wurde ein Nachtragskredit zur Durchführung von Effizienzanalysen in der Staatsverwaltung einstimmig gutgeheissen.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Septembersession. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem unter den Geschäftsnummern 22.22.13, 22.22.05, 22.22.06 und 33.22.02 zu finden.