Mit einem Nachtrag zum Tourismusgesetz schlägt die Regierung dem Kantonsrat Massnahmen vor, um die Tourismusförderung im heutigen Umfang aufrechtzuerhalten. Die vorberatende Kommission hat die Vorlage beraten und beantragt dem Kantonsrat Eintreten. Zudem reicht sie eine Kommissionsmotion ein.
Der Bestand des Tourismusfonds, der aus Beherbergungsabgaben, Gastwirtschaftsabgaben und Kursaalabgaben gespeist wird, ist seit mehreren Jahren rückläufig. Der II. Nachtrag zum Tourismusgesetz bezweckt, die Tourismusrechnung zu stabilisieren. In den Jahren 2020 und 2021 wurde aufgrund der Coronapandemie darauf verzichtet, die Tourismusabgaben bei den Hotels und Gastronomiebetrieben einzuziehen. Die entgangenen Einnahmen sollen mittels einer Einmaleinlage aus dem besonderen Eigenkapital des Kantons von 2,2 Mio. Franken kompensiert werden. Zudem soll der Spielraum für Tourismusprojekte mit der vollständigen statt bisher hälftigen Zuweisung der Kursaalabgabe an die Tourismusrechnung vergrössert werden. Im Zuge des Nachtrags soll ferner der Grossratsbeschluss über die Unterstützung touristischer Vorhaben aufgehoben werden, weil die darin vorgesehenen Unterstützungsleistungen kaum nachgefragt werden.
Unter dem Präsidium von Andreas Broger, Altstätten, hat die vorberatende Kommission die Vorlage beraten. Sie begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen und stellt keine Anträge. Handlungsbedarf sieht sie hingegen bei der flächendeckenden Erhebung der Beherbergungsabgabe und der Kurtaxen. Insbesondere sollen Beherberger, die ihre Unterkünfte über elektronische Buchungsplattformen anbieten, konsequent in die Abgabepflicht genommen werden. In diesem Zusammenhang reicht die Kommission die Motion «Flächendeckender Einzug von Beherbergungsabgaben und Kurtaxen» ein. Die Regierung soll prüfen, wie die genannten Abgaben unter Einbezug der elektronischen Buchungsplattformen auf einfache Weise zuverlässig eingezogen werden können und dem Kantonsrat dazu eine Vorlage unterbreiten.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster und voraussichtlich in der Novembersession 2022 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.22.11 zu finden. Die Kommissionsmotion ist unter der Geschäftsnummer 42.22.15 abrufbar.