Die Regierung legt für die zusätzliche Unterstützung humanitärer Vorhaben zugunsten der Bevölkerung in der Ukraine ein Gesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs vor. Der Kantonsrat wird darüber in der Septembersession beraten. Angesichts der hohen Zahl an Geflüchteten und der Not in der Ukraine ist eine zusätzliche Unterstützung angezeigt und dringlich. Der Kanton St.Gallen trägt damit der humanitären Tradition der Schweiz Rechnung und zeigt sich solidarisch mit der notleidenden ukrainischen Bevölkerung.
In ihrer Antwort vom 20. April 2022 auf die dringliche Interpellation 51.22.19 «Russlands Krieg gegen die Ukraine: mehr Solidarität mit den Opfern» hat die Regierung festgehalten, dass für die Ausrichtung weiterer finanzieller Unterstützungsbeiträge eine Vorlage an den Kantonsrat nötig ist. Deshalb schlägt die Regierung den Erlass eines Gesetzes über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs vor. Die Aufstockung des kantonalen Engagements steht im Einklang mit der grossen Solidarität der St.Galler Bevölkerung. Zudem beteiligt sich der Kanton St.Gallen damit angemessen und solidarisch an den humanitären Hilfeleistungen des Bundes und der anderen Kantone.
Beiträge an professionelle Hilfswerke und kantonal verankerte Hilfsprojekte
Die Vorlage umfasst zwei Unterstützungsmassnahmen. Für einen wirksamen, effizienten und schnellen Einsatz der Gelder vor Ort sollen grössere Beiträge an professionelle und anerkannte Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz für humanitäre Vorhaben (humanitäre Hilfe, Wiederaufbau) ausgerichtet werden. Diese Hilfe kann in der Ukraine selber oder in einem vom Krieg direkt betroffenen Nachbarland der Ukraine erfolgen. Hierfür wird ein Kreditrahmen von 1,5 Mio. Franken bereitgestellt.
Zusätzlich sollen ergänzende Hilfsmassnahmen von Trägerschaften mit Bezug zum Kanton St.Gallen (kantonal verankerte Hilfsprojekte) unterstützt werden, wie z.B. Transporte von Hilfsgütern aus dem Kanton St.Gallen. Hierfür können Aufträge an Dritte erteilt und entsprechend finanziert oder mitfinanziert werden oder es können Beiträge an Dritte ausgerichtet werden. Die ergänzenden Massnahmen sollten möglichst nach dem Grundsatz der «Hilfe zur Selbsthilfe» erfolgen. Zur Finanzierung entsprechender Massnahmen wird ein Kreditrahmen von 0,5 Mio. Franken bereitgestellt. Über die Ausrichtung von Beiträgen an professionelle Hilfswerke und die Gewährung von ergänzenden Unterstützungsmassnahmen entscheidet die Regierung.
Für beide Unterstützungsmassnahmen ist zudem vorgesehen, dass der Kantonsrat bei Bedarf in den Jahren 2023, 2024 und 2025 zusätzliche Kredite bis zu einer Höhe von jeweils 1,5 bzw. 0,5 Mio. Franken bewilligen kann.
Unterstützung ist angezeigt und dringlich
Seit dem Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 ist die ukrainische Bevölkerung massiven militärischen Angriffen und der Gewalt seitens der russischen Armee ausgesetzt. Dadurch verschärft sich die humanitäre Krise vor Ort zunehmend. Laut den Vereinten Nationen sind zwischenzeitlich mehr als 6 Mio. Menschen in die westlichen Nachbarländer geflüchtet; 8 Mio. Menschen wurden innerhalb der Ukraine vertrieben. Durch die Zerstörung kritischer Infrastruktur haben viele Menschen keinen Zugang zu Heizung, Strom, Wasser, Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und anderen Gütern der Grundversorgung. Schätzungsweise 13 Mio. Menschen sitzen in den von den Kampfhandlungen direkt betroffenen Gebieten fest.
Botschaft und Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.22.13 abrufbar.