Im März 2022 wurden zwei Havarien mit Umweltchemikalien bei einem Goldacher Unternehmen publik. Schädliche Stoffe gelangten dabei in den Bodensee. Die Regierung nimmt die Vorfälle und die zunehmende Belastung der Umwelt mit Chemikalien zum Anlass, ein Projekt zu lancieren. Mit dem Regierungsprojekt will der Kanton prüfen, wie die Umwelt künftig besser vor Chemikalien geschützt werden kann.
Im Dezember 2020 und Januar 2021 kam es bei einem Unternehmen in Goldach zu zwei Havarien. Dabei gelangten 10 Kilogramm Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) in die Goldach und damit auch in den Bodensee. Bis auf wenige Ausnahmen ist der schädliche Stoff seit 2011 verboten.
Die Regierung hat sich mit der Schwerpunktplanung das Ziel gesetzt, die natürlichen Ressourcen und den Lebensraum zu schützen. Sie will deshalb in einem Projekt prüfen, wie Mensch und Umwelt, besonders Gewässer, besser vor Umweltchemikalien geschützt werden können. Nach den Sommerferien 2022 starten die Arbeiten für das Projekt. Sobald erste Erkenntnisse vorliegen, wird die Regierung darüber informieren.
Vorsorgen statt nachsorgen
Schadenfälle mit Umweltchemikalien dürfen erst gar nicht passieren. Als präventive Massnahme sollen deshalb mit dem Projekt Informationskampagnen diskutiert werden. Sie sollen helfen, Unternehmen besser für Umweltanliegen zu sensibilisieren und deren Eigenverantwortung zu stärken. Weiter will der Kanton prüfen, ob das heutige Umwelt-Monitoring sowie die Kontrollen der Unternehmen ausreichen. Auch der Einsatz einer kantonalen Arbeitsgruppe steht zur Diskussion. Sie soll den Austausch der vielen Beteiligten innerhalb des Kantons verbessern.
Abklärungen im Bereich Ermittlung und Ahndung
Neben der Prävention will der Kanton Massnahmen zur Ermittlung und Ahndung von Umweltschadenfällen untersuchen. Ist ein Schaden erfolgt, bedarf dessen Abklärung in fachlicher und strafrechtlicher Hinsicht eines engen Zusammenwirkens der Umweltbehörden mit den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. Ob eine vermehrte Spezialisierung bei der Staatsanwaltschaft und bei der Kantonspolizei zweckmässig ist, wird im Rahmen der Projektarbeiten zu klären sein.
Höhere Strafen prüfen
Das Unternehmen in Goldach wurde für sein widerrechtliches Verhalten mit einer Busse von 5'000 Franken bestraft und musste als Ersatz für die eingesparten Kosten einer fachgerechten Entsorgung zudem 28'260 Franken bezahlen. Eine Busse von 5'000 Franken ist nach geltendem Recht der Maximalbetrag, der nach dem Verwaltungsstrafrecht des Bundes gegenüber Betrieben ausgesprochen werden kann, wenn es zu Widerhandlungen gegen Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften kommt und keine unmittelbar verantwortlichen Personen strafrechtlich belangt werden können.
Die Regierung hält diese Höchststrafe von 5'000 Franken für zu tief. Wenn der Nachweis für ein strafbares Verhalten einzelner Personen nicht gelingt oder der Ermittlungsaufwand mit Blick auf die zu erwartende Strafe unverhältnismässig ist, soll der verursachende Betrieb angemessen sanktioniert werden. Hierfür ist der Strafrahmen zu erhöhen. Dies liegt allerdings in der Zuständigkeit des eidgenössischen Parlaments. Die Regierung unterstützt daher das von der Grüne-Fraktion eingereichte Standesbegehren, wonach Umweltdelikte härter bestraft werden sollen. Sie hat dieses Anliegen auch bei den st.gallischen Mitgliedern des Ständerates deponiert.
PFOS gehört zu sogenannten «Forever Chemicals»
Der Stoff PFOS ist schwer abbaubar und verbleibt lange in der Umwelt. Es gibt Hinweise darauf, dass PFOS sich negativ auf den Menschen auswirkt und zum Beispiel den Cholesterinwert erhöht oder die Leber schädigt. Bis zum Verbot 2011 wurde der Stoff zum Beispiel häufig in Löschwasser eingesetzt.