Kanton und Gemeinden haben gemeinsam neue Gestaltungsprinzipien für die Alterspolitik erarbeitet. Gestützt auf den Leitsatz «Gutes Alter(n) gemeinsam aktiv gestalten» dienen sie dem Kanton und den Gemeinden als Grundlage für die Weiterentwicklung der Alterspolitik. Der Bericht wird jetzt dem Kantonsrat zur Beratung zugeleitet.
Gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Statistik wird der Anteil an über 65-Jährigen in der Schweiz von rund 19 Prozent im Jahr 2020 auf 26 Prozent im Jahr 2050 steigen. Die neuen Gestaltungsprinzipien bilden die Grundlage für die Bewältigung der künftigen sozialen, gesundheitspolitischen und finanziellen Herausforderungen dieser demografischen Entwicklung. Für eine gelingende Alterspolitik braucht es ein zielgerichtetes Zusammenspiel von Kanton, Gemeinden, Leistungserbringenden, Fachorganisationen, Vereinen sowie älteren und jüngeren Menschen. Nur so kann eine Balance zwischen der Lebensqualität der Menschen im Alter und den finanziellen Folgen einer älter werdenden Gesellschaft gefunden werden.
Grundlage für die zukünftige Alterspolitik im Kanton St.Gallen
Die vier Gestaltungsprinzipien soziale Teilhabe, Partizipation, ökonomische Sicherheit und adäquate Gesundheitsversorgung bilden die Eckpfeiler der St.Galler Alterspolitik. Diese werden in Gestaltungsfeldern und Gestaltungsgrundsätzen konkretisiert. Letztere sind zentral, um die Lebensqualität von Menschen im Alter zu wahren und zu verbessern. So empfiehlt beispielsweise das Gestaltungsfeld «Förderung von Generationenbeziehungen», innerhalb des Prinzips soziale Teilhabe generationenverbindende Projekte und Aktionen zu unterstützen.
Die Regierung des Kantons St.Gallen und die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten haben kürzlich die Grundlage für die neue Alterspolitik im Kanton St.Gallen verabschiedet. Diese wird nun dem Kantonsrat zur Beratung unterbreitet.
Umsetzung mit Gestaltungsspielraum
Die neuen Gestaltungsprinzipien zeigen die unterschiedlichen Bedürfnisse, Herausforderungen und Rahmenbedingungen rund um das Thema Alter(n) auf. In der konkreten Umsetzung wird den Beteiligten genügend Gestaltungsspielraum belassen, um regional unterschiedliche Lösungen zu ermöglichen. Unbestritten ist, dass die Alterspolitik auch in Zukunft eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden darstellt.
Bei der Erarbeitung wurde darauf geachtet, dass die Ressourcen, die Bedürfnisse und die Vielfalt der älteren Bevölkerung stärker als bisher in die kantonale Alterspolitik einfliessen. Für die Umsetzung der neuen Alterspolitik im Kanton St.Gallen gibt es keine explizite zeitliche Vorgabe. Vielmehr geht es darum, den individuellen Handlungsbedarf zu identifizieren und Verbesserungen anzustossen. Es ist vorgesehen, den Stand der Umsetzung der Gestaltungsprinzipien nach fünf Jahren zu evaluieren.
Die Botschaft zu den Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik ist im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 40.22.05 abrufbar.