Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat den Bericht zur Zukunft des Spitals Walenstadt intensiv beraten. Dieser legt dar, dass ein Leistungsauftrag zur Führung des Spitalstandorts Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden erteilt werden soll. Zu diesem Zweck wird die Spitalliegenschaft an das Kantonsspital Graubünden verkauft. Der Verkauf führt zur Streichung des Spitalstandorts Walenstadt von der Liste der Spitalstandorte der St.Galler Spitalverbunde und zur Festlegung eines jährlichen Beitrags zur Aufrechterhaltung der Notfallversorgung am Spital Walenstadt. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten.
Der Kantonsrat hatte der Regierung im Rahmen der Beschlüsse zur Vorlage «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde» am 2. Dezember 2020 den Auftrag erteilt, die Zukunft des Spitalstandorts Walenstadt unter Berücksichtigung der interkantonalen Zusammenarbeit zu prüfen und allenfalls Antrag über die Weiterentwicklung am Standort Walenstadt zu stellen. Die Regierung schlägt in ihrem Bericht nun vor, die Liegenschaft des Spitals Walenstadt für 8 Millionen Franken an das Kantonsspital Graubünden zu übertragen und letzterem einen Leistungsauftrag für das Spital Walenstadt zu erteilen.
Das Spital Walenstadt wird danach kein Spitalstandort der St.Galler Spitalverbunde mehr sein. Der Kanton St.Gallen unterstützt jedoch den 24-Stunden-Notfallbetrieb am Spital Walenstadt jährlich mit einer Million Franken. Das Kantonsspital Graubünden will das Spital Walenstadt ab dem 1. Januar 2023 als vollintegrierten dezentralen Spitalstandort betreiben. Es übernimmt die Mobilien, Geräte und Einrichtungen zum aktuellen Buchwert sowie die meisten Mitarbeitenden des Standorts Walenstadt. Am Spital Walenstadt möchte das Kantonsspital Graubünden weiterhin stationäre und ambulante medizinische Leistungen anbieten. Zudem wird das Spital Walenstadt auch in Zukunft von der Rettung St.Gallen angefahren.
Intensive Beratung vor Ort in Walenstadt
Die vorberatende Kommission hat unter der Leitung von Arno Noger, St.Gallen, Bericht und Botschaft zur Zukunft des Spitals Walenstadt samt Anhang zur Projektentwicklung sowie die Entwürfe von zwei Kantonsratsbeschlüssen vor Ort beraten. Die Kommission liess sich vom Gesundheitsdepartement und von je zwei Vertreterinnen und Vertretern der St.Galler Spitalverbunde, des Kantonsspitals Graubünden und des Spitals Walenstadt informieren.
Die Kommission thematisierte dabei die Vor- und Nachteile der neuen Lösung aus politischer und unternehmerischer Sicht, die Motivation der Stiftung KSGR für die Übernahme, die Schaffung einer verstärkten Konkurrenzsituation im Sarganserland für die St.Galler Spitalverbunde, die Unterschiede in Struktur und Organisation der St.Galler Spitalverbunde und des Kantonsspitals Graubünden, die Zukunftspläne des Kantonsspitals Graubünden für das Spital Walenstadt sowie die Situation des Personals am Standort Walenstadt.
Die Kommission unterstützt die vorgeschlagene Lösung der Regierung. Der Bericht und der umfangreiche Anhang zur Projekterarbeitung nehmen zu vielen wichtigen Fragen Stellung. Die Kommission hält aber mit gewisser Irritation fest, dass die Regierung das Parlament praktisch vor vollendete Tatsachen stellt, indem mit der Berichterstattung gleich auch die definitiven Entscheide zur erarbeiteten Lösung beim Parlament abgeholt werden. Aufgrund der grossen Unsicherheiten bezüglich der Zukunft des Spitals Walenstadt, die bei Personal und Bevölkerung entstanden sind, und dem zeitlichen Druck ist dieses Vorgehen für die Kommission aber nachvollziehbar. Zudem stellt die Kommission fest, dass die Spitalliegenschaft, welche derzeit noch im Besitz der Spitalanlagengesellschaft der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland ist, deutlich unter dem Buchwert veräussert wird. Aufgrund der zusätzlichen Sicherheiten (Vorkaufsrecht und Gewinnabschöpfung im Falle einer Veräusserung) hat die vorberatende Kommission das Ergebnis der Projektarbeit zustimmend zur Kenntnis genommen.
Klarheit für Mitarbeitende schaffen
Die Kommission hofft, dass sich mit dieser Lösung die Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach jahrelanger Verunsicherung beruhigt und verbessert.
Mit dem gewählten Vorgehen wird Neuland beschritten. Ein ausserkantonaler öffentlicher Spitalbetreiber erhält einen Leistungsauftrag für einen Spitalstandort im Kanton St.Gallen. Damit wird die interkantonale Zusammenarbeit und die auf die ganze Ostschweiz ausgeweitete Spitalplanung an einem Beispiel gestärkt. Die vorberatende Kommission stellt keine Anträge und beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlagen.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Junisession in erster und zweiter Lesung. Der Bericht und die Botschaft und Entwürfe der Regierung (inkl. der Projektbericht als Anhang dazu) sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 40.22.03 zu finden.