Die Regierung hat dem Kantonsrat eine Anpassung der Kriterien zur alle acht Jahre stattfindenden Vergabe der 140 Jagdreviere im Kanton St.Gallen unterbreitet. Die vorberatende Kommission hat den V. Nachtrag zum Jagdgesetz beraten und beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage. Zudem reicht sie eine Kommissionsmotion ein.
Der V. Nachtrag zum Jagdgesetz folgt auf die Interpellation «Neues Jagdgesetz ist nur bedingt praxistauglich». Damit schafft die Regierung eine neue Lösung für den Fall, dass sich mehrere Jagdgesellschaften, die für eine Vergabe in Frage kommen, um dasselbe Revier bewerben. Das Revier soll diesfalls an die Jagdgesellschaft vergeben werden, die es bereits in der ablaufenden Pachtperiode gepachtet hatte. Führt dieses Vorgehen zu keinem Ergebnis, soll das Revier an jene Jagdgesellschaft vergeben werden, die aufgrund ihrer Altersstruktur die Erfüllung der Aufgaben einer Jagdgesellschaft am besten gewährleistet.
Mit der Anpassung des Jagdgesetzes möchte die Regierung einen nachhaltigeren Einsatz der Jagdgesellschaften für den Schutz, den Aufbau und die Verbesserung der Lebensräume sowie standortgerechte und funktionstüchtige Lebensgemeinschaften in den Revieren sicherstellen. Auf die zuletzt wenig genutzte Anhörung der politischen Gemeinden vor Vergabeentscheiden soll künftig verzichtet werden. Schliesslich sollen sich die Jagdgesellschaften in Zukunft zwingend als Vereine organisieren müssen. Da die meisten Jagdgesellschaften diese Voraussetzung bereits erfüllen, ist der Anpassungsbedarf gering.
Unter dem Präsidium von Karl Güntzel, St.Gallen, hat die vorberatende Kommission die Vorlage beraten. Sie begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen und stellt keine Anträge. Handlungsbedarf sieht sie jedoch bei der Einhaltung der Abschussvorgaben für das Rotwild. In diesem Zusammenhang reicht sie die Kommissionsmotion «Jagdplanung für das Rotwild anpassen» ein, mit der die Regierung eingeladen wird, neue gesetzliche Grundlagen für die Jagdplanung und Steuerung der Rotwildpopulation zu schaffen.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster und voraussichtlich in der Septembersession 2022 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.22.02 zu finden. Die Kommissionsmotion ist unter der Geschäftsnummer 42.22.09 abrufbar.