Mit dem III. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz ist eine Änderung beim Denkmalschutz vorgesehen: Wie von der Regierung beantragt, sollen in Zukunft die politischen Gemeinden über die Beeinträchtigung oder Beseitigung von Schutzobjekten von kantonaler oder nationaler Bedeutung entscheiden. Das Amt für Kultur wird in die Entscheidfindung einbezogen und erhält auch ein Rekurs- und Beschwerderecht. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.
Das Planungs- und Baugesetz (PBG) aus dem Jahr 2017 brachte grosse Änderungen gegenüber dem alten Baugesetz. Erste Praxiserfahrungen haben aufgezeigt, dass in Teilbereichen ein Revisions- und Anpassungsbedarf beim PBG besteht. Um Lücken zu schliessen, Schwachstellen zu beseitigen und Unklarheiten auszubessern, hat die Regierung dem Kantonsrat den II. und III. Nachtrag zum PBG zugeleitet. Den II. Nachtrag hat der Kantonsrat in erster Lesung in der Aprilsession 2022 beraten. Der III. Nachtrag sieht nun vor, das Zustimmungserfordernis des kantonalen Amtes für Kultur bei der Beeinträchtigung oder Beseitigung von unter Schutz gestellten Baudenkmälern und archäologischen Denkmälern von nationaler oder kantonaler Bedeutung zu ersetzen. Der Entscheid für die Bewilligung entsprechender Eingriffe soll neu bei den Gemeinden liegen. Die Fachstellen des Amtes für Kultur werden dafür in die Verfahren zur Stellungnahme (Gutachten) zeitgerecht einbezogen und erhalten ein Rekurs- und Beschwerderecht gegen Entscheide der Gemeinden.
Die vorberatende Kommission hat unter der Leitung von Walter Locher, St.Gallen, den III. Nachtrag zum PBG beraten. Die Kommission liess sich von verschiedenen Interessenvertretern informieren. Sie thematisierte die bundes- und völkerrechtlichen Vorgaben bei der Denkmalpflege sowie den Zweck das Zustimmungserfordernis auf kantonaler Ebene. Die Kommission unterstützt die vorgeschlagene Lösung der Regierung. Damit erhalten die Gemeinden wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich des Denkmalschutzes, wobei sie weiterhin auf die Beratung der Kantonalen Denkmalpflege oder der Kantonsarchäologie zählen können.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster Lesung und in der Septembersession 2022 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der 22.21.15 zu finden.