Die Regierung hat eine Strategie zur Entwicklung der Schulen der Sekundarstufe II verabschiedet. Handlungsbedarf besteht bei den Berufsfachschulstandorten. Diese sollen künftig Kompetenzzentren für ähnliche Berufe bilden. Der Bericht zum Postulat «Strategische Investitionsplanung für Sekundarstufe II» beleuchtet hierfür mehrere Optionen. Zwei davon beurteilt die Regierung als zweckmässig und umsetzbar.
Das Postulat 43.19.03 «Strategische Investitionsplanung für Sekundarstufe II» verlangt eine strategische Auslegeordnung zur Immobilienbedarfsplanung in der Sekundarstufe II. Die Regierung hatte einen Entwurf am 3. September 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Jetzt hat das Bildungsdepartement den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen angepasst. Die Regierung hat diesen gutgeheissen. Anpassungen haben sich insbesondere bei den Berufsfachschulen ergeben. Diese müssen weiterentwickelt werden, da heute die Berufsausbildung im Kanton zum Teil örtlich verzettelt stattfindet und zudem zu viel Schulraum vorhanden ist.
Gesamtstrategie für Sekundarstufe II
Der Bericht zur Immobilienbedarfsplanung der Sekundarstufe II enthält eine Gesamtschau über die zu erwartenden Schülerzahlen, die Raumauslastung sowie den vorhandenen und benötigten Schulraum bei den Berufsfachschulen und den Mittelschulen. Auf dieser Basis wurde erstmals für die kantonalen Schulen eine Entwicklungsstrategie mit Handlungsfeldern und -optionen entwickelt und im Bericht verankert.
Zwei Optionen für Kompetenzzentren in Berufsbildungsregion Nordost
Der Bericht bildet insbesondere die Grundlage für eine bessere Organisation der Berufsfachschulen. Diese sollen konsequenter qualitätsstarke Kompetenzzentren bilden. Der Bericht beleuchtet dafür mehrere Optionen. Diese wurden an Workshops im ersten Quartal 2022 mit den Rektoren der Berufsfachschulen sowie Vertreterinnen und Vertretern der vorrangig involvierten Berufe (Branchenverbände) evaluiert. Zwei Optionen wurden von einer grossen Mehrheit der Beteiligten als zweckmässig und umsetzbar beurteilt.
– Die erste Option entspricht jener aus einem Vorentscheid der Regierung vom Oktober 2020: Umzug des Berufs- und Weiterbildungszentrums für die Gesundheits- und Sozialberufe (BZGS) von St.Gallen nach Rorschach in die Räume des heutigen Berufs- und Weiterbildungszentrums Rorschach-Rheintal (BZR), Auflösung des BZR und Neuverteilung der betroffenen Berufe auf andere Standorte. Diese Option wurde zusammen mit den Rektoren und Verbandsvertretungen vertieft überprüft und nun als realisierbar bekräftigt.
– Die zweite Option wurde in Zusammenarbeit mit den Rektoren erarbeitet und zusammen mit den Verbandsvertretungen konkretisiert. Sie sieht eine Integration des BZR in das Gewerbliche Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen (GBS) vor, unter Beibehaltung des Standortes Rorschach für einen Fächer gewerblicher Berufe.
Beide Optionen ermöglichen die Bildung von Kompetenzzentren, indem die Ausbildung für ähnliche Berufe gebündelt wird. Die zweite Option böte zudem die Möglichkeit, in der Stadt St.Gallen einen Cluster «Gesundheit» und in der Stadt Rorschach einen Cluster «Gewerbe» zu behalten.
Kein rascher Handlungsbedarf bei Mittelschulen
Bei den Mittelschulen besteht mittelfristig kein grösserer Handlungsbedarf für die Immobilienbedarfsplanung. Die bestehenden Schulen sind in der Regel gut ausgelastet. Wo der Schulraum bereits heute knapp ist, stehen Erneuerungs- und Erweiterungsbauten im fortgeschrittenen Planungsstadium oder es ist vorgesehen, vorübergehend Mietobjekte in kleinerem Umfang zu erschliessen. Müsste längerfristig substanziell noch mehr Schulraum bereitgestellt werden, würde statt eines weiteren Ausbaus der bestehenden Schulen der Bau einer Mittelschule in der Stadt Rapperswil-Jona realistisch.
Gesamtkonzept für Festlegung der Berufsfachschulstandorte
In der Vorlage enthalten ist ausserdem ein Entwurf für einen VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung. Dieser legt fest, dass die Regierung die Schulstandorte auf der Basis eines Gesamtkonzeptes festlegt und dem Kantonsrat dazu regelmässig, wenigstens aber alle acht Jahre, Bericht erstattet. Ein erstes Gesamtkonzept liegt mit dem ausführlichen Bericht samt Strategie nun vor.
Der Kantonsrat berät den Bericht voraussichtlich in der Septembersession 2022. Der Bericht sowie Botschaft und Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter den Geschäftsnummern 40.22.04 und 22.22.07 abrufbar.