Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die Vorlage zur Zukunft des Spitals Walenstadt verabschiedet. Sie will das Spital Walenstadt inklusive den Liegenschaften an das Kantonsspital Graubünden veräussern. Dieses soll einen Leistungsauftrag des Kantons St.Gallen erhalten und auf der Spitalliste aufgeführt werden. Die meisten Mitarbeitenden werden vom Kantonsspital Graubünden übernommen.
Der Kantonsrat hatte der Regierung im Rahmen der Beschlüsse zur Vorlage «Weiterentwicklung der Strategie der Spitalverbunde» den Auftrag erteilt, die Zukunft des Spitalstandorts Walenstadt zu prüfen. Die Regierung hat nun die Vorlage dazu verabschiedet.
Das Spital Walenstadt soll ab dem 1. Januar 2023 als vollintegrierter dezentraler Standort des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) betrieben werden. Das KSGR erwirbt die Spitalliegenschaft für 8 Millionen Franken. Die geschützte Operationsstelle (GOPS) wird mit der Liegenschaft übernommen. Dem Kanton wurde ein auf 25 Jahre befristetes Vorkaufsrecht eingeräumt. Bei einer (Teil-)Veräusserung der Liegenschaft ist der Kanton während 40 Jahren an einem allfälligen Gewinn beteiligt. Das KSGR übernimmt von der SRRWS die Mobilien, Geräte und Einrichtungen des Standorts Walenstadt zum aktuellen Buchwert.
Für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) resultiert mit dem Verkauf ein Buchverlust von rund 8,1 Millionen Franken. Die Übernahme dieses Buchverlusts durch den Kanton ist Gegenstand der Vorlage zur Kapitalerhöhung der Spitalverbunde, die in den kommenden Wochen folgt.
Kanton unterstützt Notfallbetrieb
Am Spital Walenstadt möchte das Kantonsspital Graubünden weiterhin stationäre medizinische Leistungen auf Basis des 2019 erbrachten Leistungsspektrums anbieten. Es startet mit rund 40 stationären Betten.
Das Spital Walenstadt wird auch in Zukunft von der Rettung St.Gallen angefahren, auch wenn dieses nicht mehr Bestandteil der Rettungsorganisation St.Gallen ist. Der Kanton St.Gallen unterstützt den 24-Stunden-Notfallbetrieb am Spital Walenstadt jährlich mit 1 Millionen Franken.
Die am Standort Walenstadt beschäftigten Mitarbeitenden werden mehrheitlich vom KSGR übernommen.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrates wird sich Mitte Mai 2022 mit der Vorlage beschäftigen.