Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen bei roter Ampel rechts abbiegen, sofern dies mit einem Schild signalisiert ist. In den nächsten Wochen werden im Kanton und in der Stadt St.Gallen weitere Schilder angebracht. In der Stadt St.Gallen betrifft dies elf Signalanlagen, im übrigen Kantonsgebiet zehn.
Im letzten Jahr wurden 41 Ampeln in Stadt und Kanton St.Gallen mit einem Rechtsabbiege-Schild für Velos ausgestattet. An diesen Standorten waren neben dem Anbringen des Schildes keine weiteren Massnahmen notwendig. Für die zweite Etappe, die im April 2022 beginnt, sind Anpassungen der Detektion im Belag und zusätzliche Markierungen erforderlich. Diese sind in der Stadt St.Gallen an elf weiteren Standorten und im Kanton St.Gallen an zehn Standorten in den Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Goldach, Gaiserwald, Rapperswil-Jona, Sevelen, Uzwil, Wil und Wittenbach vorgesehen.
Nach Abschluss der zweiten Etappe können nach derzeitigem Stand Velofahrerinnen und Velofahrer in der Stadt an insgesamt 41 Ampeln und im restlichen Kantonsgebiet an 25 Ampeln bei Rot rechts abbiegen. Bei den restlichen Ampeln ist eine Realisierung aktuell nicht mit verhältnismässigen Mitteln möglich; zum Beispiel wegen beschränkter Platzverhältnisse. Wo möglich und sinnvoll, soll das Rechtsabbiegen bei Rot bei diesen Anlagen im Rahmen von Bauprojekten in einer dritten Etappe umgesetzt werden.
Rechtsabbiegen bei Rot nur mit Zusatzschild erlaubt
Am 1. Januar 2021 schuf der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für das Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder, E-Trottinette, Mofas und schnelle E-Velos. Diese dürfen bei einem roten Lichtsignal rechts abbiegen, sofern an der Ampel ein zusätzliches Schild mit einem gelben Velo auf schwarzem Grund angebracht ist. Zudem muss die Verkehrssicherheit gewährleistet und anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern mit Grün, zum Beispiel querenden Fussgängerinnen und Fussgängern, der Vortritt gewährt werden. Ohne entsprechende Signalisation an der Ampel bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.
Die Einführung der neuen Regelung ist ein weiterer Schritt, um den Veloverkehr zu fördern. Dadurch können der Komfort für die Velofahrerinnen und Velofahrer weiter erhöht sowie Stopps und die damit verbundenen Wartezeiten minimiert werden.