Der Bundesrat erliess im Februar 2022 die Covid-19-Härtefallverordnung 2022 und verlängert voraussichtlich per 1. Mai 2022 die Unterstützungsleistungen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung. Gestützt darauf sieht die Regierung für das erste Quartal 2022 ein erneutes Härtefallmassnahmenprogramm und weitere Anpassungen im kantonalen Gesetz vor. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.
Gegenstand des Gesetzesnachtrags sind insbesondere leicht angepasste Voraussetzungen des Härtefallgeldbezugs für die Monate Januar bis März 2022. Gesuche um finanzielle Unterstützung für ungedeckte Kosten der Monate Januar bis März 2022 sollen einmalig bis spätestens 31. Mai 2022 eingereicht werden können. Die Regierung soll ermächtigt werden, aufgrund der Entwicklung der wirtschaftlichen Situation in den besonders betroffenen Branchen zu einem späteren Zeitpunkt selbständig zu entscheiden, ob das Härtefallprogramm für das zweite Quartal 2022 fortgeführt wird. Voraussetzung dafür wären Einschränkungen epidemiologischer Art. Weitere vorgesehene Anpassungen des Gesetzes betreffen eine Verlängerung der kantonalen Fristen für die Beantragung von Unterstützungsleistungen für Publikumsanlässe und die Übernahme von Bundesrecht für die Unterstützung von Seilbahnunternehmen.
Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, hat die vorberatende Kommission die Vorlage beraten. Sie begrüsst die Anpassung des kantonalen Härtefallprogramms mitsamt punktueller Abweichungen von den Anspruchsvoraussetzungen des Bundes. So sind sämtliche Unternehmen für das Härtefallprogramm 2022 unabhängig von einer früheren behördlichen Betriebsschliessung nur anspruchsberechtigt, wenn sie unter anderem belegen können, dass der Jahresumsatz 2020 im Zusammenhang mit behördlichen Massnahmen zur Pandemiebekämpfung mindestens 40 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 lag, und ihnen im ersten Quartal 2022 pandemiebedingt ungedeckte Kosten erwachsen sind. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Unterstützung für Seilbahnunternehmen wurde die Beteiligung der Standortgemeinden kontrovers diskutiert, schliesslich aber in der Version der Regierung gutgeheissen. Ferner liess sich die Kommission über die bisher gewährten Härtefallmassnahmen und die Missbrauchsbekämpfung informieren.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession in erster und zweiter Lesung. Der Bericht der Regierung und die Aufträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.22.04 zu finden.