Die Interventionsstatistik der Koordinationsstelle Häusliche Gewalt zeigt: Die Einsätze der Stadtpolizei St.Gallen im häuslichen Bereich blieben auf gleichem Niveau wie in den Vorjahren, während die Kantonspolizei zu mehr Interventionen in Familien gerufen wurde. Eine Zunahme der Interventionen gab es im Jahr 2021 bei tätlichen Konflikten mit gegenseitiger Gewalt sowie bei Konflikten, die mit Beschimpfungen und leichter psychischer Gewalt eskalierten. Gleichbleibend war die Anzahl der Fälle mit einseitiger häuslicher Gewalt.
Auch die am 28. März 2022 veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist eine Zunahme der Straftaten häuslicher Gewalt um rund vier Prozent aus. In der PKS werden einzelne Straftaten gezählt. Pro Intervention können mehrere Straftatbestände vorkommen. In der Interventionsstatistik der Koordinationsstelle Häusliche Gewalt werden die Einsätze der Kantons- und der Stadtpolizei gezählt. Die beiden Statistiken können deshalb nicht direkt verglichen werden. Der Trend zeigt jedoch übereinstimmend nach oben.
Einsätze bei Familien mit Kindern nahmen zu
Im Jahr 2021 musste die Polizei 1448 Mal zu Familien und Paaren ausrücken. Kantonsweit ergibt dies durchschnittlich vier Einsätze pro Tag. 823 dieser Einsätze erfolgten aufgrund von Konflikten, die mit Beleidigungen, Anschreien und leichter psychischer Gewalt eskalierten. In 176 Fällen war die Polizei wegen gegenseitigen Tätlichkeiten involviert. Bei 420 Interventionen musste die Polizei gegen die Gewalttat eines Familienmitglieds vorgehen und 29 Mal war Stalking der Grund der Intervention.
Gegenüber dem Vorjahr waren deutlich mehr Kinder und Jugendliche (943) von Einsätzen der Polizei betroffen. Dabei fällt bei den betroffenen Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren auf, dass viele Interventionen (66 von 132) aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Jugendlichen notwendig wurden. In mehr als der Hälfte dieser Einsätze lag die Ursache in verbalen Konflikteskalationen (36). Die übrigen Einsätze erfolgten aufgrund tätlicher Konflikte oder einseitiger Gewalt. Die Gewalt kann von den Erwachsenen gegenüber den Kindern oder auch von den Jugendlichen gegenüber den Erwachsenen auftreten.
Die Auswirkungen von Gewalt in Ehe und Partnerschaft auf betroffene Kinder und Jugendliche sowie das Handeln von Fachpersonen sind im Handbuch «Kinder inmitten von Partnerschaftsgewalt» ausführlich beschrieben. Dieses wurde im Juni 2021 vom Sicherheits- und Justizdepartement veröffentlicht und kann auf der Webseite www.haeuslichegewalt.sg.ch heruntergeladen werden.
Wirksames Instrumentarium bei Stalking
Seit Juli 2020 können Stadt- und Kantonspolizei bei häuslicher Gewalt nicht nur Wegweisungen aus der gemeinsamen Wohnung verfügen. Es ist auch möglich, bei (Trennungs-)Stalking ein Kontakt-, Annäherungs- und/oder Rayonverbot anzuordnen. Im Jahr 2021 wurden 77 Wegweisungen mit Rückkehrverbot und 93 Anordnungen zum Schutz vor Gewalt und Stalking ausgesprochen. Da die häusliche Gewalt oft auch nach einer Trennung nicht endet, dient diese Massnahme der Prävention von schweren Gewalttaten.