Die Ostschweizer Kantone unterstützen das Grundlagenpapier des Bundes zur mittel- bis längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie weitgehend. Sie fordern in der Vernehmlassungsantwort aber weniger strenge Voraussetzungen für eine Rückkehr in die «besondere Lage». Auch soll weiterhin der Bund national gültige Massnahmen erlassen. Die bisherigen Massnahmen müssten auf ihren Aufwand und Nutzen hin evaluiert werden. Schliesslich plädieren die Ostschweizer Kantone dafür, die Qualität von Teststellen zu erhöhen und mehr Mittel für die Erforschung neuer Medikamente und der Auswirkungen von Corona einzusetzen.
Nach dem Wechsel in die «normale Lage» folgt eine Übergangsphase, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleibt. Der Bund hat seine Überlegungen zur weiteren Corona-Strategie in einem Grundlagenpapier zur mittel- bis längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie und zum Wechsel in die «normale Lage» festgehalten. Die Ostschweizer Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen den mit der Übergangsphase verbundenen Wechsel in die «normale Lage» und die damit verbundene Rückkehr diverser Aufgaben in die Hauptverantwortung der Kantone.
Nationale Massnahmen auf nationaler Stufe fällen
Jedoch halten sie die sehr strengen Voraussetzungen für eine Rückkehr in die «besondere Lage» bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage für nicht zielführend. Wenn eine sehr angespannte Situation wie im Herbst/Winter 2020 oder 2021 auftreten sollte, werden wieder schweizweite Massnahmen erforderlich. Dazu zählen möglicherweise die Maskentragpflicht im öV, der Einsatz des Covid-19-Zertifikats im Inland, die Quarantäne und die Isolation. In einer solchen Situation ist es gemäss den Ostschweizer Kantonen stufengerecht und effizient, wenn der Bund unter Einbezug der Kantone solche Massnahmen trifft.
Zudem sollen bisherige Massnahmen stärker in Bezug auf das Verhältnis von Kosten und Nutzen untersucht werden. Dies gilt besonders für Massnahmen wie das repetitive Testen in Schulen (Vergleiche unter den Kantonen), Gemeinden und Firmen oder das Contact Tracing.
Insbesondere lehnen es die vier Kantone ab, dass für solche Situationen neue interkantonale Koordinationsgremien geschaffen werden sollen. Solche Gremien wären weder rechtlich noch fachlich in der Lage, schweizweit einheitliche Lösungen zu definieren und zu erlassen.
Impfungen als Teil der Regelstrukturen
Nach Auffassung der Ostschweizer Kantone soll die Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen möglichst rasch über die Regelstrukturen organisiert werden (Einzeldosen für Hausärztinnen und Hausärzte, übliche Vertriebskanäle). So lassen sich eine rasche Reaktionsfähigkeit und eine gute Erreichbarkeit der Bevölkerung sicherstellen. Mit Wegfall der Kostenübernahme durch den Bund sind die Kosten für die Impfung zudem in den Grundleistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufzunehmen.
Kontrolle über Teststellen verbessern
Die Qualitätsprobleme in schnell errichteten Teststellen, die nicht zu einer Arztpraxis, einem Labor oder einer Apotheke gehörten, haben zu Unzufriedenheit geführt. Die bisherige Handhabung machte es den kantonalen Behörden unmöglich, die Ausstellung von Zertifikaten zu überwachen. Es wäre aus Sicht der Ostschweizer Kantone deshalb sinnvoll, nationale Bewilligungskriterien inklusive Vorgaben zu den verwendeten IT-Systemen für solche Ad-hoc-Teststellen zu definieren und eine Bewilligungspflicht im Gesetz zu verankern.
Forschung stärken
Die Ostschweizer Kantone begrüssen die Absicht des Bundes, die Erforschung und Förderung von erfolgversprechenden Medikamenten gegen das Coronavirus zu unterstützen. Mutationen des Virus könnten ein höheres Ansteckungspotenzial haben und der Impfschutz weniger wirksam werden. Die Bedeutung von Arzneimitteln gegen Covid-19 würde so weiter steigen. Die vier Kantone möchten, dass die Dauer des Förderprogramms für Covid-19-Arzneimittel von Ende 2022 auf Ende 2023 verlängert wird.