Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung B sowie Niederlassungsbewilligung C ausländischer Staatsangehöriger werden ab sofort direkt beim kantonalen Migrationsamt beantragt. Auch ein Duplikatsausweis kann mit dem Verlustrapport der Polizei direkt beim Migrationsamt bestellt werden.
Verlängerungsgesuche für B- und C-Bewilligungen sowie Anträge für Duplikatsausweise wurden bisher über die Wohngemeinde eingereicht und nach deren Weiterleitung durch das Migrationsamt bearbeitet.
Mit der direkten Einreichung dieser Gesuche beim kantonalen Migrationsamt entfallen die Prozessschritte bei den Gemeinden. Die Verfallsanzeigen für Ausländerausweise B und C werden ab sofort vom Staatssekretariat für Migration direkt an die Ausländerinnen und Ausländer verschickt.
Nicht betroffen von der Änderung sind die Neueinreise (Anmeldung bei der Gemeinde), die Gesuche für eine Kurzaufenthaltsbewilligung L, Familiennachzugsgesuche sowie alle Adress- und Zivilstandsmutationen. Diese Gesuche sollen weiterhin beim Einwohneramt der Gemeinde eingereicht werden.