Ende Februar 2022 waren im Kanton St.Gallen rund 23 Prozent weniger Personen zur Stellensuche auf einem RAV gemeldet als zur gleichen Zeit im Vorjahr. In der jüngsten Altersgruppe waren es sogar 43 Prozent weniger. Damit nähert sich die Zahl der Stellensuchenden dem Stand vor der Pandemie an. Der Bestand an Voranmeldungen zur Kurzarbeit bildete sich auf rund 7'600 Mitarbeitende zurück.
Ende Februar 2022 waren im Kanton St.Gallen 11'033 Stellensuchende bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet. Das sind 403 Personen oder 3,5 Prozent weniger als Ende Januar 2022. Dies entspricht einem für diese Jahreszeit üblichen Rückgang.
Im Vergleich zum Februar 2021 sind 3'225 Personen oder 22,6 Prozent weniger auf Stellensuche. Diese Abnahme entspricht jener in der Gesamtschweiz (-22,3%). Die aktuellen Stellensuchendenzahlen liegen noch immer etwas höher als vor der Pandemie. Ende Februar 2020 betrug die Zahl der Stellensuchenden im Kanton St.Gallen 10'414. Der aktuelle Wert liegt 619 Personen oder 6 Prozent darüber.
Starker Rückgang bei den jüngeren Stellensuchenden
Die Zahl der Stellensuchenden zwischen 15 und 24 Jahren liegt Ende Februar 2022 um über 43 Prozent und damit am deutlichsten von allen Altersgruppen unter dem Vorjahreswert, bei 948 Personen. Ende Februar 2021 waren es noch 1'671 Personen. Bei den 25- bis 49-Jährigen wird der Vorjahresstand um über 1'800 Personen oder rund 22 Prozent unterschritten. Die Zahl der 50-jährigen und älteren Stellensuchenden ist gegenüber dem Vorjahresmonat um 696 Personen oder 16 Prozent gesunken.
Alle Wahlkreise weit unter dem Vorjahreswert
Die Arbeitslosigkeit ist in allen Wahlkreisen im kurzfristigen Vergleich wie auch gegenüber dem Vorjahr gesunken. Am stärksten ist die Abnahme im Monatsvergleich im Wahlkreis Werdenberg (-5,7%). Gegenüber dem Vorjahresmonat weist der Wahlkreis Wil einen Rückgang von 19 Prozent auf, gegen 30 Prozent sind es im Sarganserland und in See-Gaster. Die überdurchschnittliche Abnahme in diesen beiden Wahlkreisen hängt auch mit der vergleichsweise stärkeren Zunahme im Vorjahr zusammen.
Fast alle Branchen verzeichnen Rückgang
Gegenüber dem Januar 2022 zeigt sich in der Industrie und im produzierenden Gewerbe eine Abnahme der Zahl der Stellensuchenden um 4 Prozent oder 181 Personen, wobei keine der beschäftigungsstarken Branchen auffällt. Bei den Dienstleistungen beträgt die kurzfristige Änderung 3 Prozent. Im Jahresvergleich ist die Abnahme mit 26,5 Prozent im produzierenden Sektor stärker als bei den Dienstleistungen (-19,4%). Dies ist ein Hinweis darauf, dass der Rückgang mit der konjunkturellen Situation zusammenhängt und nicht nur saisonal bedingt ist.
Eine detaillierte tabellarische Darstellung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach soziodemographischen Merkmalen und Branchen steht in den Formaten Excel und PDF zur Verfügung.
7'600 Voranmeldungen für Kurzarbeit im März
Die Zahl der für Kurzarbeit vorangemeldeten Mitarbeitenden ist per Ende Februar 2022 auf rund 7'600 aus 580 Betrieben gesunken, den tiefsten Stand seit Beginn der Pandemie vor zwei Jahren. Das ist jede vierzigste beschäftigte Person im Kanton St.Gallen. Besonders hoch liegt der Anteil noch immer im Gastgewerbe und in der Hotellerie mit 21,0 Prozent sowie in der Textilindustrie (15%), in der Metallindustrie und im Automobil- und Fahrzeugbau (je 12,5%).
Aus den Voranmeldungen zur Kurzarbeit lassen sich nur teilweise Rückschlüsse auf die Höhe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung ziehen. Diese Information ist erst mit einigen Monaten Verzögerung verfügbar, wenn die Abrechnungen vorliegen. Eine detaillierte tabellarische Darstellung zur abgerechneten Kurzarbeit bis Dezember 2021 liegt in den Formaten Excel und PDF vor.
Weiteres Zahlenmaterial der Fachstelle für Statistik zu den Arbeitslosen und Stellensuchenden ist auch auf dem kantonalen Statistikportal zu finden.
Die von der Fachstelle für Statistik publizierten statistischen Informationen unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.
Information des Amts für Wirtschaft und Arbeit
Kurzarbeitsentschädigung: Rückkehr zur Normalität
Mit dem Ende der Corona-Massnahmen hält bei den Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) allmählich wieder die Normalität Einzug. So kommt ab April 2022 erneut das ordentliche Abrechnungsverfahren zur Anwendung. Das angepasste Abrechnungsformular und der entsprechende eService werden Ende April 2022 auf der Website arbeit.swiss zur Verfügung gestellt. Mehrstunden, die sich seit dem 1. April 2021 und ausserhalb von Kurzarbeitsphasen angesammelt haben, werden vom anrechenbaren Arbeitsausfall in Abzug gebracht, sofern sie nicht vor dem Bezug von KAE zeitlich abgebaut werden. Es gilt eine Karenzzeit (Selbstbehalt des Arbeitgebers) von einem Arbeitstag pro Monat. Ein Betrieb kann pro Rahmenfrist maximal vier Abrechnungsperioden KAE mit einem Arbeitsausfall von mehr als 85 Prozent geltend machen. Die von Januar bis März 2022 bezogenen Monate mit Ausfall über 85 Prozent werden diesen maximal vier Abrechnungsperioden nicht angerechnet. Die Höchstdauer für den Bezug von KAE beträgt bis Ende Juni 2022 24 Monate pro Rahmenfrist. Ab Juli 2022 gilt wieder die ordentliche Höchstbezugsdauer von zwölf Abrechnungsperioden pro Rahmenfrist.
Was die Voranmeldung von Kurzarbeit betrifft, gilt schon heute wieder das ordentliche Verfahren.