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Publiziert am 31.03.2022 08:00 im Bereich Allgemein
Vogel

Die geplante regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster führt zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Naturschutzgebiets Kaltbrunner Riet. Zu diesem Ergebnis kommt das abschliessende Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Trotz der schwierigen Ausgangslage sollen nun für den Abschnitt Grynaustrasse bis Rotfarb neue Varianten geprüft werden.

Um die negativen Auswirkungen der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster auf das Schutzgebiet Kaltbrunner Riet zu verringern, hat das kantonale Tiefbauamt 2021 die Linienführung verbessert. Der Abstand zum Naturschutzgebiet wurde um 30 bis 60 Meter vergrössert. Damit tangiert das Strassenverkehrsprojekt das Riet, das zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung gehört, nicht mehr direkt. Zudem wurde das Trasse tiefergelegt, um Licht und Lärm zu reduzieren. Die Strasse würde dadurch landschaftlich weniger stark in Erscheinung treten als die ursprüngliche, ebenerdige Variante.

Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hat im ersten Quartal 2022 das Genehmigungsprojekt für die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster mit der überarbeiteten Linienführung überprüft. In ihrem abschliessenden Gutachten kommt sie zum Schluss, dass das Vorhaben Natur und Umwelt trotz der Verbesserungen schwerwiegend beeinträchtigen würde. Die Kommission bestätigt damit im Grundsatz ihre erste Stellungnahme von Dezember 2020. Das Projekt tangiere das Schutzgebiet nun zwar nicht mehr direkt, aber nach wie vor indirekt.

Die ENHK hält in ihrem Gutachten fest, dass das Strassenbauprojekt vor allem die Lebensräume der Wasser- und Zugvögel sowie weitere auf Feuchtgebiete angewiesene Brutvogelarten beeinträchtigen würde. Im Besonderen weist sie auf die negativen Auswirkungen auf lärmempfindliche Vogelarten hin. Mit der Tieferlegung des Strassenabschnitts würde gemäss Gutachten die Durchlässigkeit für Kleintiere und Amphibien lokal eingeschränkt. Die Akzeptanz für die geplanten Querungsbauwerke sei bei den betroffenen Arten indessen ungeklärt.

In ihrem Gutachten macht die ENHK noch einmal darauf aufmerksam, dass die geplanten ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen aus rechtlichen Gründen nicht in die Beurteilung der ENHK eingeflossen seien. Ebenso unerheblich sei, dass mit der bestehenden Benknerstrasse bereits eine Beeinträchtigung des Schutzgebiets bestehe.

In einem nächsten Schritt wird das Tiefbauamt das Gutachten der ENHK analysieren. Die Verkehrsentlastung von Uznach ist weiterhin ein zentrales Anliegen. Deshalb ist vorgesehen, den Variantenfächer für den Abschnitt Grynaustrasse bis Rotfarb noch einmal zu öffnen. Trotz der anspruchsvollen Ausgangslage wird weiterhin eine Lösung angestrebt, die sowohl technisch als auch umweltrechtlich überzeugt und die verkehrliche Situation in und um Uznach nachhaltig verbessert.