Die Standorte der Sicherheitspolizei der St.Galler Kantonspolizei sind derzeit dezentral verteilt. Um den Betrieb zu vereinfachen und zusätzlich den aktuellen Platzmangel zu beheben, will die Regierung am Standort Mingerstrasse 2 in St.Gallen einen zentralen Um- und Ergänzungsbau realisieren. Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat, die Vorlage zurückzuweisen und mit der Beratung abzuwarten, bis die kantonale Immobilienstrategie vorliegt.
Das Grundstück und die Liegenschaften an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen gehören dem Kanton. Damit die heutigen sechs Standorte der Sicherheitspolizei auf Stadtgebiet zentralisiert werden können, soll das bestehende Depotgebäude umgebaut werden und ein Ergänzungsbau – vorwiegend mit Büro- und Rapporträumen – entstehen. Insbesondere sollen die Arbeits-, Material- und Lagerräume der Sicherheitspolizei den heutigen Anforderungen angepasst werden. Der Kreditbedarf dafür beläuft sich auf 10 Millionen Franken. Die Zentralisierung der Sicherheitspolizei an der Mingerstrasse 2 dient dabei als Übergangslösung, bis das geplante Sicherheits- und Verwaltungszentrum des Kantons voraussichtlich im Jahr 2033 in Betrieb genommen werden kann.
Die vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von Rolf Huber, Oberriet, liess sich über das geplante Projekt und die Entstehungsgeschichte umfassend informieren. Sie besichtigte die heutigen Räumlichkeiten der Sicherheitspolizei an der Moosbruggstrasse 5 und 11. Die Kommission anerkennt die mangelnden Platzverhältnisse und den Bedarf einer neuen Lösung. Sie kritisiert die Vorlage aber, da es sich lediglich um eine Übergangslösung handelt und eine Gesamtstrategie bezüglich der Immobilien fehlt. Die Kommission beantragt deshalb, mit der Beratung dieser Vorlage abzuwarten. Zuerst soll die kantonale Immobilienstrategie beraten werden, mit welcher eine Übersicht und Bestandesaufnahme aller kantonalen Bauten einhergeht. Der Kantonsrat soll die Beratung der Vorlage zur Mingerstrasse 2 anschliessend erneut angehen.
Sollte der Kantonsrat nicht dem Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission folgen, liegt ein Antrag der vorberatenden Kommission vor, den Kredit von 10 Millionen Franken um 520'000 Franken zu erhöhen. Dieser Betrag für Mietkosten während der Bauphase soll aufgrund einer Neubeurteilung in den Baukredit aufgenommen werden.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession. Die Botschaft und der Entwurf soowieder Antrag der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 35.21.03 zu finden.