Das Gesetz über Referendum und Initiative wird modernisiert: Künftig soll die einfache Sprache in den erläuternden Bericht zu Abstimmungsvorlagen Eingang finden. Zudem ist vorgesehen, die Verfahren bei Referendum und Initiative zu straffen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf beide Vor-lagen einzutreten. Sie unterbreitet ihm zugleich Anträge, um die Dauer des Ver-fahrens für Referenden und Initiativen weiter zu verkürzen.
Mit der Motion 42.18.10 «Verbindlichere Fristen bei Referenden und Initiativen» lud der Kantonsrat die Regierung ein, eine Totalrevision des Gesetzes über Referendum und Initiative (RIG) einzuleiten. Zudem beauftragte er die Regierung mit dem Bericht 81.19.01 «Tätigkeit des Parlamentes 2014 bis 2018», bei der vorgesehenen Revision verschiedene Fragen in Bezug auf die Form und den Inhalt der erläuternden Berichte für Volksabstimmungen zu klären. Die Regierung erachtete eine Teilrevision als sachgerecht und legte zwei Nachträge zum RIG vor. Die Einführung des E-Collecting musste wegen der Ablehnung des eidgenössischen E-ID-Gesetzes zurückgestellt werden. Sie soll dem Kantonsrat in einer separaten Vorlage zeitnah unterbreitet werden.
Unter dem Präsidium von Guido Etterlin, Rorschach, beriet die vorberatende Kommission die beiden Vorlagen. Der Inhalt des VII. Nachtrags stiess bei der vorberatenden Kommission auf Zustimmung. Sie begrüsst, dass der erläuternde Bericht zu Abstimmungsvorlagen künftig die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen abbilden und eine Kurzfassung in einfacher Sprache enthalten soll. Der Vorschlag der Regierung, wonach die Gemeinden auf die Kurzfassung des Gutachtens des Rates oder des erläuternden Berichts in einfacher Sprache verzichten können, wird von der vorberatenden Kommission unterstützt.
Mit Blick auf den VIII. Nachtrag wünscht die vorberatende Kommission weitere Fristverkürzungen. Unter anderem schlägt sie vor, dass die Regierung die Volksabstimmung über einen Erlass oder ein Initiativbegehren jeweils auf den nächstmöglichen Termin anordnen muss. Die Regierung hatte eine Frist von zehn Monaten vorgeschlagen. Im Einzelfall – sprich nur noch im organisatorisch begründeten Ausnahmefall – soll die Volksabstimmung im Einvernehmen mit dem Präsidium des Kantonsrates auf den übernächstmöglichen Termin angeordnet werden können. Weitere Straffungen des Verfahrens beantragt die vorberatende Kommission in folgenden Bereichen: bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Initiativbegehrens sowie bei der Vorbereitung der Stellungnahme des Kantonsrates durch die Regierung.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Junisession 2022 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.21.16/22.21.17 zu finden.