Die Regierung schickt den XXV., XXVI. und XVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz in die Vernehmlassung. Damit sollen die Motionen 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» (XXV. Nachtrag) und 42.18.09 «Bezahlte Stillzeit» (XXVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz) umgesetzt werden. Zudem soll mit einem XXVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz der Beginn der Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule angepasst werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Februar 2022. Stellungnahmen sind in elektronischer Form an das Bildungsdepartement, Amt für Volksschule (avs@sg.ch) zu richten.