Die Maskenpflicht für die Viert- bis Sechstklass-Kinder hat sich präventiv bewährt. Da in den nächsten Tagen ein sprunghafter Anstieg der Ansteckungszahlen mit der Omikronvariante des Coronavirus erwartet wird, wird sie bis Ende Januar aufrechterhalten. Ab dem 31. Januar 2022 wandelt der Bildungsrat die Maskenpflicht schliesslich in eine dringende Empfehlung an die Eltern um, und zwar auch für die Oberstufe. Dies vor dem Hintergrund, dass die Ausbreitung gemäss Fachleuten zu diesem Zeitpunkt abklingt und die hohen Fallzahlen auf das Gesundheitssystem weniger stark durchschlagen als befürchtet.
Verantwortlich für das Maskentragen in der Volksschule ist der Bildungsrat. Er handelt seit Beginn der Pandemie nach dem Grundsatz «so wenig Einschränkung des Schullebens wie möglich, so viel Einschränkung wie nötig». Auf den Schulstart nach den Weihnachtsferien hatte der Bildungsrat die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler nach unten bis zur vierten Primarklasse ausgedehnt. Damit leistete er einen Beitrag, die Verbreitung der Omikronvariante zu bremsen und den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Die Maskenpflicht hat gewirkt.
Im Januar bleibt Maskenpflicht ab Mittelstufe bestehen
Mittlerweile zeichnet sich ab, dass sich die Omikron-Welle schnell und stark ausbreitet, dass sie aber anschliessend rasch abebben wird und im Übrigen mildere Krankheitsverläufe nach sich zieht als befürchtet. Dies führt den Bildungsrat zu zwei Beschlüssen: Erstens wird die Maskenpflicht für Viert- bis Sechstklässler während des Monates Januar noch aufrechterhalten.
Ab Februar Übergang zu Empfehlung an die Eltern, auch für Oberstufe
Zweitens wird aber ab 31. Januar 2022 die Maskenpflicht in eine dringende Empfehlung an die Eltern umgewandelt, und zwar nicht nur für die Mittelstufenschülerinnen und –schüler, sondern auch für die Jugendlichen der Oberstufe, für welche die Maskenpflicht schon seit längerer Zeit gilt.
Verantwortung wird auf Eltern übergehen
Damit wird insoweit ab dem nächsten Monat die Verantwortung für die Pandemieprävention von der Schule auf die Eltern übergehen. Mit der dringenden Empfehlung wird ein grosser Teil der Schülerinnen und Schüler weiterhin mit Maske zum Unterricht kommen, was nicht nur präventiv sinnvoll, sondern auch erwiesenermassen gesundheitlich unbedenklich ist. Eltern, die trotz Empfehlung das Maskentragen ihrer Kinder nicht unterstützen, werden ab 31. Januar 2022 keinen Rechtsverstoss mehr begehen. Die Schule wird mit dem Nebeneinander von Kindern mit und Kindern ohne Maske zurechtkommen.
Der Bildungsrat beobachtet und beurteilt die Entwicklung der Pandemie weiter. Auf eine veränderte Lage muss er gegebenenfalls erneut rasch reagieren. Für die Kinder im Kindergarten und der Unterstufe gab es bisher und wird es auch in Zukunft keine Maskentragpflicht geben. Für alle Erwachsenen, namentlich die Lehrpersonen, bleibt die Maskenpflicht in der ganzen Volksschule bestehen. Auf der Sekundarstufe II gilt die Maskenpflicht von Bundesrechts wegen weiterhin.
Durchführung von Winterlagern bleibt erlaubt
Der Bildungsrat hält im Übrigen an seiner Haltung fest, dass die Durchführung von Lagern nicht kantonal verboten werden soll. Die Schulträger entscheiden im eigenen Ermessen unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort, ob sie Lager durchführen oder nicht.