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Publiziert am 13.01.2022 09:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Steuern

Ab sofort kann man die Steuererklärung im Kanton St.Gallen vollständig elektronisch und damit medienbruchfrei einreichen. Natürliche Personen können ihre Dokumente digital hochladen und müssen die Steuererklärung auch nicht mehr unterzeichnen. Um diese Neuerung bekannt zu machen, hat das Steueramt den St.Galler Künstler Renato Kaiser engagiert. Er zeigt in Kurzvideos auf, wie einfach die elektronische Einreichung der Steuererklärung ist.

Auf den 1. Januar 2022 hat der Kanton St.Gallen die gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der die vollständig elektronische und damit medienbruchfreie Einreichung von Steuererklärungen möglich wird. Wer die Steuererklärung ganz elektronisch einreicht, muss die Quittung nicht mehr ausdrucken, unterzeichnen und per Post an das Steueramt senden. Die Beilagen wie beispielsweise der Lohnausweis oder die Bescheinigung von Säule 3a-Beiträgen kann man direkt in die Steuererklärung hochladen oder über das Handy mit einer App fotografieren. Dieser Digitalisierungsschritt erleichtert die Arbeit der Steuerpflichtigen als auch jene der Steuerbehörden.

Renato Kaiser hilft

Das Steueramt macht diese Neuerungen mit dem St.Galler Künstler Renato Kaiser, Träger des Salzburger Stiers, bekannt. Renato Kaiser setzt sich in Kurzvideos unterhaltsam und mit einer Prise Humor mit dem Thema Steuern auseinander und zeigt, wie einfach die elektronische Einreichung der Steuererklärung ist.

Chatten zu Steuerfragen

Wer Fragen hat beim Ausfüllen der Steuererklärung, kann sich in einem Online-Chat mit den Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden austauschen. Diese Dienstleistungsform haben der Kanton und die Gemeinden vor zwei Jahren als Pilot für Jugendliche und junge Erwachsene mit grossem Erfolg eingeführt. Ab sofort wird der Online-Chat zu Steuerfragen und zu Fragen der vollständig elektronischen Steuererklärung deshalb für alle Kundinnen und Kunden ermöglicht.

Von 8 Uhr bis 21 Uhr stehen Fachleute der Gemeinden und des Kantons zur Verfügung, die Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung beantworten. Mit dem Live Chat orientiert sich das Steueramt noch konsequenter an den Bedürfnissen und an den zeitlichen Verfügbarkeiten der Kundinnen und Kunden. Der Chat ist für herkömmliche Steuerfragen gedacht und nicht für komplexe Steuerfragen oder Steuerberatungen.

Vereinfachtes Erlassverfahren für Unternehmen nur wenig benutzt

Im vereinfachten Erlassverfahren kann der Kanton Unternehmen (juristische Personen und Selbständigerwerbende) auf Gesuch hin die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 im Umfang von 40 Prozent oder höchstens 10'000 Franken erlassen. Dieses Instrument hat die Regierung wegen der Corona-Pandemie zur Unterstützung der Unternehmen eingeführt. Insgesamt sind bis Ende 2021 293 Gesuche eingetroffen, wovon 283 erledigt wurden. Bewilligt wurden Erlassgesuche im Umfang von 408'389 Franken, was im Verhältnis zum Total der bewilligten und nicht bewilligten Gesuche von 534'822 Franken einer Quote von 76 Prozent entspricht. Da die Steuerperiode 2019 grösstenteils veranlagt ist, ist dieser Prozess weitgehend abgeschlossen.

Anzahl Verfahren beim automatischen Informationsaustausch rückläufig

Zweck des automatischen Informationsaustausches (AIA) ist, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. Insgesamt wurden im Kanton St.Gallen seit Einführung des automatischen Informationsaustausches hinterzogene Vermögen von rund 85 Millionen Franken offengelegt.

Im Jahr 2021 sind 86'027 Meldungen eingegangen (Jahr 2020: 111'562 Meldungen). Gegenüber dem Jahr 2020 hat sich die Anzahl eingeleiteter Nachsteuerverfahren im Jahr 2021 von 230 auf 124 Fälle reduziert.

Einpendeln der straflosen Selbstanzeigen auf tiefem Niveau

Im vergangenen Jahr haben Personen im Kanton St.Gallen 93 Millionen Franken Schwarzgeld offengelegt (2020: 91 Millionen Franken). Seit Einführung der straflosen Selbstanzeige ist es das zweitschwächste Resultat. Der Grossteil an offengelegtem Schwarzgeld stammt aus der Schweiz. Bemerkenswert ist, dass mittlerweile im zwölften Jahr seit der Einführung sich die Anzahl der Selbstanzeigen von 217 (Jahr 2020) auf 282 (Jahr 2021) um 30 Prozent erhöht hat.