Der Kantonsrat beauftragte die Regierung, einen Bericht über die aktuelle Situation sowie geeignete Massnahmen und Projekte zu erstatten, um die Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen zu stärken. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf den Bericht. Sie sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf und möchte der Regierung weitere Aufträge erteilen.
Mit dem Postulat 43.19.17 «Vision SG 2030: vom Nehmer- zum Geberkanton» wurde die Regierung eingeladen, eine Auslegeordnung zu den Wirkungszusammenhängen des Bundesfinanzausgleichs vorzunehmen sowie geeignete Massnahmen und Projekte zur Stärkung des Ressourcenpotenzials des Kantons St.Gallen aufzuzeigen. Neben Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur, den Wirkungszusammenhängen des Bundesfinanzausgleiches und der Entwicklung des Ressourcenindexes im interkantonalen Vergleich, werden darin die im Postulat geforderten Zielsetzung analysiert.
Unter dem Präsidium von Christoph Gull, Flums, hat die vorberatende Kommission den Bericht beraten. Die Kommission liess sich dabei von einem externen Experten eine Einschätzung über die Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen im interkantonalen Vergleich geben. Die Kommission hat sich während der Beratung vertieft mit den Themen Brain-Drain, die Verwendung der im Jahr 2020 gesprochenen 5 Millionen Franken zur Senkung Drittbetreuungskosten, Bauen, Raumplanung und Bodenpolitik sowie Standortförderung und Innovation auseinandergesetzt.
Die Kommission beantragt Eintreten auf den Bericht, sieht jedoch Aufträge an die Regierung vor. So soll die Regierung dem Kantonsrat konkrete Umsetzungsschritte für die prioritär zu ergreifenden Massnahmen beantragen und dabei bestimmte Massnahmen und Rahmenbedingungen beachten. Die Kommission fordert, dass eine Grundlage für ein Förderungsprogramm für Start-ups und Spin-offs geschaffen wird. Zudem sollen die Kantonsbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von heute 5 Millionen Franken auf neu 10 Millionen Franken erhöht werden. Den Gemeinden soll dabei freistehen, ob sie die zusätzlichen Gelder zur Senkung der Drittbetreuungskosten für die Eltern, zur Ausweitung des Angebots oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels einsetzen. In steuerlicher Hinsicht sollen tarifarische Massnahmen bei der Besteuerung mittlerer Einkommen zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Nachbarkantonen ausgearbeitet werden. Jedoch soll darauf verzichtet werden, eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen zur Kompensation allfälliger Steuerausfälle aus dieser Massnahme einzuführen. Auch die kantonalen Prognosen des Bevölkerungswachstums sollen überprüft und der raumplanerische Spielraum gegebenenfalls erhöht werden. Zudem sind Rahmenbedingungen für eine aktive Bodenpolitik zu schaffen, mit dem Ziel, eine Baulandmobilisierung im Kanton St.Gallen zu erreichen sowie geeignete Areale für die Ansiedlung oder den Ausbau von wertschöpfungsstarken Unternehmen zu schaffen.
Weiter möchte die Kommission, der Regierung den Auftrag erteilen, den Brain-Drain im Kanton unter Einbezug von geeigneten Fachpersonen zu analysieren und daraus abgeleitete Massnahmen dem Kantonsrat zu unterbreiten. Abschliessend soll dem Kantonsrat in der Amtsdauer 2024/2028 ein Bericht zur Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen vorgelegt werden. Der Bericht soll eine Wirksamkeitsanalyse der bisherigen Massnahmen und weitere Vorschläge zur Stärkung der Ressourcenkraft enthalten, mit dem Ziel, dass der Kanton St.Gallen vom Nehmer- zum Geberkanton wird. In diesem Bericht soll eine konkrete Vision «Geberkanton SG 2035» formuliert werden.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession in einziger Lesung. Der Bericht der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommissionsind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 40.21.02 zu finden.