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Publiziert am 06.01.2022 08:30 im Bereich Allgemein
Calatrava

Die Kantonale Notrufzentrale stellt rund um die Uhr die Erreichbarkeit von Polizei, Rettung und Feuerwehr im ganzen Kanton St.Gallen sicher. Von hier aus werden die Einsatzkräfte disponiert und die Hilfeleistung für die Bevölkerung koordiniert. Das Einsatzleitsystem kommt 2024 ans Ende seines technischen Lebenszyklus und muss erneuert werden. Weil dies im bestehenden Gebäude nicht möglich ist, erfolgt eine Verlegung in den Westen der Stadt St.Gallen. Die Kosten belaufen sich für den Kanton St.Gallen auf 38,6 Millionen Franken. Die Regierung beantragt beim Kantonsrat dafür einen Sonderkredit.

Die Kantonale Notrufzentrale, untergebracht im «Calatrava-Gebäude» zwischen Klosterhof und Moosbruggstrasse in St.Gallen, ist die zentrale Notruf- und Einsatzleitzentrale für Polizei, Rettung und Feuerwehr sowie für die weiteren Partnerorganisationen wie Zivilschutz und kantonalen Führungsstab. Die Disponentinnen und Disponenten stellen für die über die Notrufnummern 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 144 (Rettung) und 112 (europäische Notrufnummer) eingehenden Notrufe die koordinierte Hilfeleistung aller Blaulichtorganisationen im ganzen Kanton St.Gallen sicher. Sie sind im Bereich Rettung auch für die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Glarus zuständig. Ausgenommen sind die Notrufnummern 112 und 117 aus dem Gebiet der Stadt St.Gallen, die durch die von der Stadtpolizei St.Gallen betriebene Einsatzzentrale bearbeitet werden. Als «Mandant» der Kantonalen Notrufzentrale angeschlossen ist die Notrufzentrale der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden für die Bearbeitung der Notrufnummern 112, 117 und 118, die ihrerseits während täglich zwölf Stunden auch die Notrufe für den Kanton Appenzell Innerrhoden bearbeitet.

Das technische Einsatzleitsystem bei der Kantonalen Notrufzentrale wurde in den Jahren 2007 bis 2009 gemeinsam mit der Stadt St.Gallen beschafft und eingeführt. Die beiden Zentralen (Kantonale Notrufzentrale und Einsatzzentrale der Stadtpolizei) sind redundant ausgelegt und unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig. Im Jahr 2024 werden die Basisinfrastruktur sowie das Einsatzleitsystem am Ende ihres technischen Lebenszyklus angelangt sein und müssen abgelöst werden.

Weiterhin enge Zusammenarbeit an neuem Standort

Die bisherige bewährte Zusammenarbeit des Kantons St.Gallen mit der Stadt St.Gallen sowie mit den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden soll bei der Ablösung des Einsatzleitsystems weitergeführt werden, zumal auch diese Kooperationspartner an einer gemeinsamen Weiterentwicklung interessiert sind. Die notwendige Ablösung des technischen Systems ist allerdings am bisherigen Standort der Kantonalen Notrufzentrale im laufenden Betrieb und aufgrund der vorhandenen räumlichen Verhältnisse, der Zunahme der Zahl der Notrufe und der damit verbundenen infrastrukturellen Anforderungen nicht möglich.

Eine Verlegung der Kantonalen Notrufzentrale an einen anderen Standort ist unumgänglich. Hierbei zeigen sich Räumlichkeiten im Ober- und Attikageschoss des Einkaufszentrums «Lerchenfeld» im Westen der Stadt St.Gallen als besonders geeignet. Weil die Kantonale Notrufzentrale längerfristig (d.h. ab etwa 2033) in ein neues Sicherheits- und Verwaltungszentrum eingeplant wird, sollen die Räumlichkeiten lediglich angemietet und durch den Kanton ausgebaut und ausgerüstet werden. Um jederzeit eine 7x24 Stunden dauernde Verfügbarkeit der Notruf- und Einsatzleitzentrale sicherzustellen, müssen die Bauten sowie die technischen Ausrüstungen und Systeme ausfallsicher konzipiert und ausgestaltet werden.

Zukunftsweisende Rechenzentrumslösung

Die Regierung hat beschlossen, dass die für die Notruf- und Einsatzleitzentrale benötigten Rechenzentrums- und Connectivity-Dienstleistungen nicht mehr selbst erbracht, sondern bei einem Drittanbieter bezogen werden sollen. Diese Dienstleistungen wurden mit der Option ausgeschrieben und vergeben, auch weitere Nutzer der Staatsverwaltung anschliessen zu können.

Die Investitionssumme für Konzept, Realisierung und Einführung der Übergangslösung der Notruf- und Einsatzleitzentrale beträgt rund 43,3 Mio. Franken. Hierin enthalten sind das Einsatzleitsystem, das Rechenzentrum, die Bauten und Einrichtungen sowie die Dienstleistungen Dritter. Nach Abzug der Investitionskostenanteile der Stadt St.Gallen sowie der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden beträgt der Kreditanteil des Kantons St.Gallen rund 38,6 Millionen Franken. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe, so dass der Kantonsrat in der Februarsession 2022 abschliessend über diesen Sonderkredit entscheiden wird.