Die Regierung hat am 25. Januar 2022 den Entwurf eines II. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (im Folgenden II. Nachtrag zum EG-WaG) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Regierung hat am 25. Januar 2022 den Entwurf eines II. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (im Folgenden II. Nachtrag zum EG-WaG) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben.