Im Jahr 2021 besuchen im Kanton St.Gallen rund 11'400 Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren institutionelle Kinderbetreuungsangebote. Das sind rund 35 Prozent mehr als noch im Jahr 2016. Trotzdem liegen die Platzzahlen sowie die Anzahl betreuter Kinder weiterhin unter den schweizerischen Durchschnittswerten. Zudem gibt es zwischen den Gemeinden starke Unterschiede. Im Rahmen des neuen «Runden Tisches Vereinbarkeit» werden nun weitere Massnahmen in diesem Bereich erarbeitet.
Für eine qualitativ gute Betreuung von Kindern und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung wichtig. Um einen Überblick über die aktuelle Situation und deren Entwicklung zu haben, hat das Forschungsbüro Infras im Auftrag des Kantons St.Gallen im vergangenen Mai Daten bei Trägerschaften von Kindertagesstätten (Kitas), Schülerhorten, Schulträgern sowie Tagesfamilienorganisationen erhoben.
Versorgungsgrad steigt von sechs auf acht Prozent
Demnach gibt es im Kanton St.Gallen in der familien- und schulergänzenden Betreuung derzeit rund 5'600 Plätze. Im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2016 entspricht dies einem Zuwachs von 46 Prozent beziehungsweise rund 1'700 Betreuungsplätzen. Im Vorschulbereich bestehen 2'130, im Schulbereich 3'300 und in Tagesfamilien 130 Plätze. Der Versorgungsgrad beträgt neu acht Prozent (2016: sechs Prozent) – das heisst: Im Kanton St.Gallen existiert für acht von 100 Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren ein Betreuungsplatz. St.Gallen liegt damit immer noch unter dem schweizerischen Durchschnitt (vorschulisch: 18 Prozent; schulisch: 13 Prozent).
Die Anzahl betreuter Kinder stieg seit der letzten Erhebung an. Im Jahr 2021 nutzen rund 11'400 Kinder im Kanton St.Gallen familien- und schulergänzende Betreuungsangebote. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2016 einem Wachstum von 35 Prozent. Die Betreuungsquote liegt im Kanton St.Gallen bei rund 17 Prozent (schweizerischer Durchschnitt: 32 Prozent). Rund 17 von 100 Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren werden somit familien- bzw. schulergänzend betreut.
Grosse Unterschiede zwischen Gemeinden
Der Versorgungsgrad im Vorschulbereich variiert je nach Gemeinde zwischen null und rund 20 Prozent. Im Schulbereich variiert der Versorgungsgrad zwischen null und rund 22 Prozent. Im Jahr 2016 lag der durchschnittliche Versorgungsgrad (Vorschul- und Schulbereich) noch in 23 Gemeinden unter einem Prozent. Im Jahr 2021 ist dies noch bei zehn Gemeinden der Fall. Folglich konnte sich die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung vermehrt auch in kleineren und ländlichen Gemeinden etablieren, wenngleich die Unterschiede zwischen den Gemeinden weiterhin beachtlich sind.
Wie schon im Jahr 2016 (63 Prozent) finanzierten auch im Jahr 2020 die Eltern den grössten Teil der Betreuungskosten (64 Prozent) im Vorschulbereich. Die Gemeinden tragen bei den Kindertagesstätten rund 29 Prozent, Firmen rund fünf Prozent und weitere Akteurinnen und Akteure zwei Prozent der Kosten. Seit dem Jahr 2016 hat sich dieses Verhältnis damit kaum geändert. Das heisst: Die Beiträge der öffentlichen Hand haben sich parallel zum Angebot entwickelt, es kam aber nicht zu einer vermehrten finanziellen Entlastung der Eltern. Ein wesentliches Element der Qualität eines Betreuungsangebots ist im Übrigen die Qualifikation des Personals. In Kindertagesstätten verfügt gemäss den erhobenen Daten ein grösserer Anteil, nämlich rund 52 Prozent des Personals, über eine abgeschlossene Ausbildung auf Tertiär- oder Sek-II-Stufe, in den Betreuungsangeboten der Schulträger sind es 35 Prozent. Der Rest sind Personen in Ausbildung sowie Betreuungspersonen ohne pädagogische Ausbildung.
Neuer «Runder Tisch Vereinbarkeit»
Die jüngsten Daten zur Kinderbetreuung wurden kürzlich an der ersten Ausgabe des «Runden Tisches Vereinbarkeit» diskutiert. Dieses neue Austauschgefäss, das vom Departement des Innern koordiniert wird, bringt verschiedene Akteurinnen und Akteure von staatlicher und privater Seite zusammen (unter anderem Vertretende der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell (IHK), des kantonalen Gewerbeverbands, des Gewerkschaftsbunds, der Frauenzentrale, der in Gründung befindlichen Ostschweizer Sektion von Pro Familia sowie Vertretende der Gemeinden und des Schulbereichs). In mehreren Feldern wurde dabei ein Handlungsbedarf erkannt. Die Teilnehmenden des Runden Tisches haben sich unter anderem bereit erklärt, kurz- und mittelfristig neue Massnahmen zur Sensibilisierung von Unternehmen zu planen, um damit die Bedürfnisse in den einzelnen Regionen beziehungsweise Gemeinden im Detail zu artikulieren und zu koordinieren. Im Weiteren sollen im kommenden Jahr im Rahmen des Runden Tisches Aspekte und Lösungen bezüglich der Kosten und der Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten breit und vertieft diskutiert werden.
Datenerhebung als Massnahme
Das diesjährige Monitoring zum familien- und schulergänzenden Betreuungsangebot im Kanton St.Gallen ist eine Massnahme aus dem Bericht 40.18.04 «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen», der im Jahr 2018 dem Kantonsrat zugeleitet wurde. Schon 2016 wurde das Monitoring in ähnlichem Umfang durchgeführt. Damit wird ein umfassendes Bild des bestehenden Angebots und dessen Entwicklung möglich. Im Jahr 2026 soll das Monitoring aktualisiert werden. Dabei werden sich auch die Auswirkungen der kürzlich erfolgten bzw. noch zu erfolgenden Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen: Zum einen werden die kantonalen Fördergelder an die Gemeinden aus dem seit 2021 in Vollzug stehenden Kinderbetreuungsgesetz und zum anderen die im Auftrag des Kantonsrates zu schaffende Gesetzesgrundlage für ein bedarfsgerechtes schulisches Tagesstrukturangebot die Entwicklung des Betreuungsangebots beeinflussen.
Hier geht es zum Bericht: Kindertagesbetreuung | sg.ch