Im Jahr 2022 stehen im Kanton St.Gallen für die Prämienverbilligung rund 250 Millionen Franken zur Verfügung. Davon entfallen rund 97 Millionen Franken auf die ordentliche Prämienverbilligung. Das sind rund 12 Millionen Franken mehr als im laufenden Jahr voraussichtlich für die ordentliche Prämienverbilligung ausgegeben werden. Dies ermöglicht im Jahr 2022 umfangreiche Verbesserungen.
Nachdem die Stimmberechtigten auf das Jahr 2020 eine Erhöhung des Prämienverbilligungsvolumens um 12 Millionen Franken beschlossen haben, wurden bereits Verbesserungen bei der Prämienverbilligung (IPV) für Familien mit unteren und mittleren Einkommen umgesetzt. Der Mittelbedarf bei der IPV blieb im Vorjahr allerdings unter den Erwartungen und wird auch im laufenden Jahr das gesetzlich vorgegebene Mindestvolumen unterschreiten. Dies ist vor allem auf einen stagnierenden Mittelbedarf für Ergänzungsleistungsbeziehende und für Sozialhilfebeziehende zurückzuführen. Das im Zusammenhang mit der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) gemachte Versprechen, für die ordentliche IPV rund 12 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wird im laufenden Jahr jedoch eingehalten.
Diese Ausgangslage ermöglicht für das Jahr 2022 weitere Verbesserungen bei der ordentlichen IPV. Die Regierung hat im Rahmen der Festlegung der IPV-Eckwerte 2022 umfangreiche Verbesserungen bei den Bezugsvoraussetzungen für Haushalte ohne Kinder als auch für Haushalte mit Kindern beschlossen. Mit den von der Regierung festgelegten Eckwerten soll die gesetzliche Bandbreite wieder eingehalten und die bisher eingetretenen Unterschreitungen des gesetzlichen Mindestvolumens kompensiert werden.