Seit Mitte April 2021 haben St.Gallerinnen und St.Galler die Möglichkeit, ein Gesuch um finanzielle «Corona-Hilfe» zu stellen. Das Angebot für Privatpersonen wird genutzt und die Regierung hat nun beschlossen, dieses auch im Jahr 2022 fortzuführen.
Die «Corona-Hilfe» richtet sich an Privatpersonen, die aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Sie erhalten bei ihrer Wohnsitzgemeinde eine kompetente Beratung und können dort «Corona-Hilfe» beantragen. Der Kanton stellt hierfür einen Kreditrahmen von 5 Millionen Franken zur Verfügung.
Zwischen April und Ende November 2021 wurden in den Gemeinden 822 Beratungen durchgeführt und 341 Gesuche um finanzielle «Corona-Hilfe» bewilligt. Es wurden insgesamt 2,4 Millionen Franken ausbezahlt. Der Höchstbetrag beläuft sich pro Haushalt auf 10'000 Franken. Die Zahlen zeigen, dass die «Corona-Hilfe» über den ganzen Kanton hinweg breit in Anspruch genommen wird. Die Regierung erachtet das Angebot weiterhin als wichtiges Mittel, um den Menschen im Kanton St.Gallen in einer coronabedingten Notlage schnell und unbürokratisch helfen zu können. In vielen Fällen kann dadurch ein Abgleiten in die Sozialhilfe verhindert werden. Aus diesem Grund hat die Regierung beschlossen, die «Corona-Hilfe» im Jahr 2022 fortzuführen.
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind für die Menschen und insbesondere für Familien nach wie vor spürbar. Viele waren oder sind von Kurzarbeit betroffen oder wurden in dieser Zeit arbeitslos. Besonders betroffen sind Familien mit Kindern. Sie machen rund die Hälfte der Gesuchstellenden aus.
Die wichtigsten Informationen zu «Corona-Hilfe», eine Übersicht der zuständigen Beratungsstellen und das Formular für ein Gesuch um Unterstützungsbeiträge sind auf der Website www.coronahilfe.sg.ch aufgeschaltet. Die Informationen stehen in zehn verschiedenen Sprachen zur Verfügung.