Die Regierung hat das neue Universitätsgesetz beraten und gibt es in die öffentliche Vernehmlassung. Das neue Gesetz klärt und entflechtet die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe, stärkt den Universitätsrat, das Rektorat und den Senat. Das Gesetz bildet die Basis, damit sich die HSG mit regionaler Verankerung als international führende Wirtschaftsuniversität behaupten und weiterentwickeln kann.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. Januar 2022. Stellungnahmen sind in elektronischer Form an das Bildungsdepartement, Amt für Hochschulen (info.bldahs@sg.ch) zu richten.