Auf den 1. Dezember 2021 wird im Kanton St.Gallen die schwarze Liste abgeschafft. Auf dieser Liste wurden Versicherte aufgeführt, die wegen ausstehenden Krankenkassenprämien betrieben wurden. Der Kantonsrat hat in der Septembersession 2021 eine entsprechende Gesetzesanpassung gutgeheissen. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, gibt es für die rund 9000 auf der Liste aufgeführten Personen ab dem 1. Dezember 2021 keine Leistungssistierung mehr.
Der Kanton St.Gallen hatte auf den 1. Januar 2015 eine schwarze Liste für betriebene Versicherte eingeführt. Die Listenführung wurde der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St.Gallen übertragen. Für Versicherte auf dieser Liste wurden nur noch Notfallbehandlungen vergütet und die Kostenübernahme für alle weiteren Behandlungen sistiert. Die Liste war als Abschreckung für zahlungsunwillige Prämienzahlende gedacht, zeigte jedoch nicht die erhoffte Wirkung. Hingegen konnte nicht ausgeschlossen werden, dass damit die medizinische Grundversorgung von wirtschaftlich und sozial benachteiligten Personen gefährdet wird.
Nachdem in den letzten Jahren bereits die Kantone Graubünden, Schaffhausen und Solothurn die schwarze Liste wieder abgeschafft haben, verzichtet auch der Kanton St.Gallen ab dem 1. Dezember 2021 auf die Führung einer solchen Liste. Eine schwarze Liste führen dann nur noch die Kantone Aargau, Luzern, Thurgau, Tessin und Zug.
Mit der Abschaffung der schwarzen Liste sind ab dem 1. Dezember 2021 keine Leistungssistierungen für Versicherte aus dem Kanton St.Gallen mehr möglich. Auch die bisher im Zusammenhang mit der Listenführung ausgesprochenen Leistungssistierungen bestehen nicht mehr. Damit müssen Pflichtleistungen von den Krankenkassen auch bei ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen vollumfänglich vergütet werden.