Nach der grundsätzlichen Einigung haben sich der Gemeinderat Wattwil und die Regierung des Kantons St.Gallen auch beim Preis für die Rückübertragung der Liegenschaft gefunden: Sie geht für 9,5 Millionen Franken an die Gemeinde Wattwil – vorausgesetzt, die Wattwiler Stimmberechtigten stimmen zu. Der Gemeinderat Wattwil hat den Termin für die Abstimmung auf den 19. Dezember 2021 angesetzt.
Für die Ausarbeitung des Kaufvertrags waren verschiedene Themen wie beispielsweise der Bauzustand der Gebäude, die Auswirkungen des Baustopps, die Provisorien und der Umgang mit der Mehrwertsteuer sowie dem Inventar zu klären. Diese Aspekte sowie die rasche Abwicklung bis Anfang April 2022 waren für die Preisfindung relevante Faktoren und Eckwerte. Auf dieser Basis kann nun der Kaufvertrag ausgearbeitet werden.
Diese Basis dient dem Gemeinderat Wattwil nun auch dazu, den Prozess für die Gemeindeabstimmung einzuleiten. Mit dem Termin für die kommunale Abstimmung in Wattwil vom 19. Dezember 2021 wird der definitive Entscheid zur Rückübertragung der Liegenschaft vor Ende Jahr vorliegen. Wenn die Wattwiler Stimmberechtigten der vom Gemeinderat vorgesehenen Gründung und Finanzierung der gemeindeeigenen Immobiliengesellschaft als Trägerin der Liegenschaft zustimmen, ist eine wesentliche Voraussetzung für die rasche Umsetzung der Nachfolgelösung für das Spital Wattwil erreicht.