Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden empfehlen ihren Stimmberechtigten, die Änderungen am Covid-19-Gesetz anzunehmen. Die Vorlage kommt am Sonntag, 28. November schweizweit zur Abstimmung.
Am 28. November 2021 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderungen am Covid-19-Gesetz ab. Ein erstes Referendum führte bereits im Juni zu einer Volksabstimmung, in dessen Kampagne die Kantonsregierungen eine aktive Rolle eingenommen und die Annahme des Gesetzes empfohlen haben. Die Ostschweizer Regierungen bekräftigen diese Haltung im Rahmen des neuen Referendums.
Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Bundesparlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis anhin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zur Unterbrechung der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.
Differenziertes Vorgehen ermöglichen
Somit schafft das Covid-19-Gesetz die rechtliche Grundlage, damit der Bundesrat die notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Corona-Pandemie weiterhin erforderlich sind. Bei den Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung kann sich der Bundesrat unabhängig vom Covid-19-Gesetz weiterhin auf das Epidemiengesetz abstützen.
Das Zertifikat ist eine einfache und gute Möglichkeit, eine Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat zu dokumentieren. Im Inland kommt das Zertifikat derzeit nur in bestimmten Bereichen zur Anwendung. Sollten jedoch bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage wieder zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, wären diese gemäss dem Drei-Phasen-Modell des Bundesrates nur für Personen ohne Covid-Zertifikat vorgesehen. Bei einem Nein am 28. November 2021 wäre dieses differenzierte Vorgehen nicht mehr möglich. Ausserdem hätte ein Nein auch Auswirkungen auf die finanziellen Hilfsmittel des Staates; beispielsweise beim zusätzlichen Taggeld für arbeitslose Personen oder bei der Kurzarbeitsentschädigung.
Handlungsspielraum ermöglichen
Die Covid-19-Pandemie und ihre Auswirkungen sind noch nicht überwunden. Es ist deshalb zentral, dass die heute geltenden Massnahmen weiterhin über eine Rechtsgrundlage verfügen. Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden unterstützen deshalb die Anpassungen des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) vom 20. März 2021. Sie empfehlen, am 28. November 2021 ein Ja in die Urne zu legen.