Der Kanton St.Gallen und die neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben den jährlichen Kenndatenbericht zur Tätigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden veröffentlicht. Die Kenndaten zeigen, dass die Anzahl Schutzmassnahmen bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen leicht angestiegen ist. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen bei den Kindesschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei den Erwachsenenschutzmassnahmen leicht unter dem Durchschnitt.
Am 31. Dezember 2020 bestanden im Kanton St.Gallen 5091 Erwachsenenschutzmassnahmen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme von 96 Massnahmen oder 1,9 Prozent. Die verschiedenen Arten von Beistandschaften unterscheiden sich in der Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte. Die leichteren Schutzmassnahmen, die sogenannten Begleit- und Vertretungsbeistandschaften, haben im Vergleich zum Vorjahr um 197 Fälle oder 4,7 Prozent zugenommen. Die stärksten Schutzmassnahmen, die umfassenden Beistandschaften, haben um 97 Fälle oder 12,6 Prozent abgenommen.
Leichte Zunahme von Kindesschutzmassnahmen
Am 31. Dezember 2020 bestanden für minderjährige Personen 3454 Kindesschutzmassnahmen, was einer Zunahme von 152 Kindesschutzmassnahmen oder 4,6 Prozent entspricht. Für ein Kind können mehrere Kindesschutzmassnahmen bestehen. Insgesamt hatten 2685 Kinder und Jugendliche eine oder mehrere Kindesschutzmassnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Zunahme von 77 betroffenen Minderjährigen oder 3 Prozent zu verzeichnen.
Die häufigste Kindesschutzmassnahme ist die Beistandschaft, die in 2463 Fällen errichtet war. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Zunahme von 85 Fällen. Die zweithäufigste Massnahme ist die Weisung. Dabei handelt es sich um ambulante Unterstützungsmassnahmen, welche die KESB anordnet. So verpflichtet sie Familien zum Beispiel, eine Erziehungsberatung oder eine sozialpädagogische Familienbegleitung in Anspruch zu nehmen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Die Weisungen waren in 397 Fällen angeordnet und haben im Vergleich zum Jahr 2019 um 54 Fälle zugenommen. Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, welche in 284 Fällen angeordnet war, hat um einen Fall zugenommen.
Durchschnittlich haben im Kanton St.Gallen 12 von 1000 Erwachsenen und 28 von 1000 Kindern eine oder mehrere Schutzmassnahmen. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen bei Kindesschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei Massnahmen für Erwachsene leicht darunter.
Abnahme von Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen
Am 31. Dezember 2020 waren 208 Kinder und Jugendliche in einem Heim untergebracht. Im Jahr 2019 waren es 186 Kindern und Jugendliche. 72 Kinder und Jugendliche aus dem Kanton St.Gallen fanden im Jahr 2020 Schutz und Unterkunft in einer Notunterkunft. 2019 betraf es 77 Kinder und Jugendliche. Bei den Unterbringungen in einer Pflegefamilie zeichnet sich eine abnehmende Tendenz ab. Im Jahr 2020 lebten 321 Kinder und Jugendliche in einer Pflegefamilie. Im Jahr 2019 waren es 330.