Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderung ein grösstmögliches Mass an Selbst- und Mitbestimmung und fördert somit ihre Chancengleichheit. Am diesjährigen Fokus-Tag besuchte Regierungsrätin Laura Bucher den HPV Rorschach. Anhand wertvoller Alltagseinblicke sah sie, wie Selbst- und Mitbestimmung beim HPV Rorschach konkret umgesetzt werden. Vertieft wurde der Einblick mit einem weiteren Besuch des Vereins «mensch-zuerst schweiz».
Im Rahmen des Fokus-Tages stand für Regierungsrätin Laura Bucher die Selbst- und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung im Zentrum. Mit dem Besuch des HPV Rorschach sowie einem Weiterbildungsangebot für Menschen mit Behinderung erhielt die Vorsteherin des Departementes des Innern einen vertieften Einblick in ihren Alltag. Laura Bucher dankte im Namen der Regierung dem HPV Rorschach, stellvertretend für sämtliche Behinderteneinrichtungen im Kanton, für die grossen Bemühungen bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention sowie die aktive Beteiligung und das Engagement der Betroffenen. Dies sei ganz im Sinn der kantonalen Behindertenpolitik, welche die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit die Förderung der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung als zentralen Pfeiler erachtet.
Mitsprache über Selbstvertretungsgruppen und -räte
Der HPV Rorschach arbeitet mit sogenannten Selbstvertretungsgruppen und -räten. Dank diesen konnte zum Beispiel der Wunsch nach einer längeren Mittagspause mit der Geschäftsleitung besprochen werden. Ein Betroffener schilderte, dass dank der Mitsprache ganz allgemein die eigenen Verbesserungsvorschläge besser eingebracht werden könnten. So könnten sie über ihren Alltag mitbestimmen und sie fühlten sich damit gehört und verstanden.
Dank Peer-Weiterbildung anderen Betroffenen helfen
Einen weiteren Einblick in das Thema Selbst- und Mitbestimmung erhielt Laura Bucher beim Besuch des Vereins «mensch-zuerst schweiz». In einer Weiterbildung des Vereins setzen sich Betroffene zuerst einmal mit sich selbst und mit ihren individuellen Fähigkeiten auseinander. Anschliessend lernen sie, anderen Betroffenen in verschiedensten Lebenssituationen beratend zur Seite zu stehen (sogenannte Peer-Beratung). Als Peer-Beraterin könne sie anderen Betroffenen auf Augenhöhe begegnen, weil sie selbst ähnliche Erfahrungen gemacht habe, sagte eine Kursteilnehmerin.
Bewährte Kooperation von Kanton und Privaten
Der Kanton St.Gallen hat bei spezialisierten Wohnangeboten sowie Werk-, Tages- und Beschäftigungsstätten einen umfassenden gesetzlichen Auftrag: Er bewilligt und beaufsichtigt die Einrichtungen, plant das Angebot und finanziert die Aufenthalte mit. Ausserdem unterstützt der Kanton St.Gallen verschiedene Beratungsangebote, z.B. von Pro Infirmis, Procap, Profil Arbeit & Handicap oder neu auch die Peer-Beratung des Vereins «mensch-zuerst schweiz».