Die Finanzkommission des Kantonsrates hat das Budget 2022 sowie die Massnahmen aus dem Projekt Haushaltsgleichgewicht 2022plus (H2022plus) beraten. Die vorgeschlagenen Massnahmen gehen der Finanzkommission zu wenig weit. Sie erteilt der Regierung deshalb zwei Folgeaufträge, die auf die Verschlankung der staatlichen Aktivitäten und die Überprüfung von Doppelspurigkeiten fokussieren. Zusätzlich beantragt die Finanzkommission eine Steuerfusssenkung um 5 Prozentpunkte.
Die Finanzkommission ist wenig erfreut über das von der Regierung präsentierte Budget 2022 mit einem operativen Ergebnis von minus 142 Millionen Franken. Die Finanzkommission anerkennt zwar die Verbesserung gegenüber dem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024, welcher für das Jahr 2022 noch ein operatives Ergebnis von minus 220,9 Millionen Franken vorsah. Die vorgeschlagenen Massnahmen aus H2022plus, welche bereits teilweise im Budget 2022 wirksam werden, entsprechen jedoch nicht den Erwartungen der Finanzkommission. Aus Sicht der Finanzkommission sind zu wenige nachhaltige und strukturelle Massnahmen enthalten.
Massnahmen von H2022plus nicht ausreichend
Die Finanzkommission will den Weg zur dauerhaften Gesundung der Staatsfinanzen konsequent weitergehen und erteilt der Regierung deshalb zwei Aufträge. Sie fordert eine Überprüfung, welche Staatsaufgaben noch erfüllt werden müssen und durch welche Staatsebene diese erfüllt werden sollen. Daneben sollen Doppelspurigkeiten im Bereich von betriebsunterstützenden Leistungen wie Rechnungswesen, Personal, IT und Facility Management ermittelt und entsprechende Anpassungsvorschläge erarbeitet werden.
Die von der Regierung vorgeschlagenen prioritären Entlastungsmassnahmen werden hingegen grossmehrheitlich gutgeheissen. Auch die gegenüber der ursprünglichen Planung reduzierten Staatsbeiträge an die Universität St.Gallen, die Pädagogische Hochschule und die Ostschweizer Fachhochschule werden unterstützt. Die Finanzkommission hat diesbezüglich jedoch die klare Erwartung, dass nicht bei der Lehre gespart wird. Vielmehr sollen auch die vorhandenen Eigenkapitalien der Hochschulen aktiver genutzt werden.
Die Finanzkommission lehnt auch die von der Regierung vorgeschlagene Massnahme im Bereich der Besoldung bei den Mittel- und Berufsfachschulen ab. Eine Angleichung an die Lösung bei den Volksschulen, wo es keinen Automatismus für Lohnerhöhungen mehr gibt, wird jedoch begrüsst. Dies soll aber nicht zu einer Sparmassnahme führen.
Ebenfalls lehnt die Finanzkommission die Massnahme von mehr Geschwindigkeitsmessungen und damit höheren Busseneinnahmen ab. Solche Messungen haben nach Ansicht der Finanzkommission nichts in einem Sparprojekt zu suchen. Weitere abgelehnte prioritären Entlastungsmassnahmen betreffen die Reduktion der Anzahl Polizeistationen, die Übertragung der Finanzierung der Behindertenfahrdienste an die Gemeinden sowie die Neuregelung der unentgeltlichen Prozessführung in KESB-Verfahren.
Standortattraktivität mit Steuersenkung fördern
Bereits in der Vergangenheit wurden in der Finanzkommission Steuersenkungen diskutiert und gefordert. Jetzt erachtet die Finanzkommission den Zeitpunkt als gekommen, um eine moderate Senkung um 5 Prozentpunkte vorzunehmen. Die höher erwarteten Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank sowie die solide Eigenkapitaldecke machen dies möglich. Der Kanton soll gerade mit Blick auf die Standortattraktivität ein Zeichen setzen.
Weiterer Bezug des freien Eigenkapitals
Zusammengefasst ergeben die Anträge der Finanzkommission eine Verschlechterung des operativen Ergebnisses um 61,3 Millionen Franken. Damit die gesetzlichen Vorschriften zur Schuldenbremse eingehalten werden, ist ein zusätzlicher Bezug aus dem freien Eigenkapital von 60 Millionen Franken notwendig.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Novembersession. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der Finanzkommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter den Geschäftsnummern 33.21.03 (Budget 2022) und 33.21.09 (H2022plus) zu finden.