Seit rund vier Jahren sammeln Kanton und Gemeinden Erfahrungen mit dem neuen Planungs- und Baugesetz. Die Praxis zeigt, dass einzelne Gesetzesartikel konkretisiert und angepasst werden müssen. Nach Abschluss der Vernehmlassung überweist die Regierung dem Kantonsrat nun mit einer Botschaft zwei Nachträge.
52 Stellungnahmen gingen während der Vernehmlassung beim Bau- und Umweltdepartement ein. Die Absicht, Schwachstellen zu beseitigen, begrüssten die Vernehmlassungsteilnehmenden.
Zwei Nachträge statt einen
Einzelne Teilnehmende der Vernehmlassung kritisierten den Umfang der Revision. Deshalb schlägt die Regierung dem Kantonsrat nun zwei anstatt einen Nachtrag vor. Die Bestimmungen zum Natur- und Heimatschutz sollen neu mit einem separaten Nachtrag angepasst werden. Eine weitere Aufteilung ist nicht zweckmässig, da thematische Abhängigkeiten bestehen. So finden sich beispielsweise die Bestimmungen zur Grünflächenziffer oder zum Grenzabstand in den Nutzungs- und Bauvorschriften; diese Bestimmungen sind in den laufenden Ortsplanungsrevisionen aber von zentraler Bedeutung. Dank der gleichzeitigen Anpassung erhalten die politischen Gemeinden möglichst bald Rechtssicherheit und können ihre Ortsplanungsrevision vorantreiben.
Kein fakultatives Referendum für kommunale Sondernutzungspläne
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnt es ab, die Möglichkeiten des kommunalen Sondernutzungsplans auszuweiten. Das heisst, der Sondernutzungsplan soll nicht vom Rahmennutzungsplan abweichen und in diesen Fällen dem fakultativen Referendum unterstellt werden können. Änderungen des Rahmennutzungsplans und ein Sondernutzungsplan könnten ohnehin koordiniert erlassen werden. Deshalb verzichtet die Regierung auf die Möglichkeit, mittels Sondernutzungsplan eine materielle Änderung des Rahmennutzungsplans herbeizuführen.
Vorschriften für Ladeinfrastruktur angepasst
Die Vorschriften über die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wurden in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert. Die Regierung schlägt nun vor, bei öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen, die neu erstellt oder erneuert werden und über mindestens 30 Abstellplätze für Motorfahrzeuge verfügen, für 10 Prozent anstelle von 20 Prozent der Abstellplätze Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu errichten.
Weitere Anpassungen bleiben bestehen
Bei den weiteren Bestimmungen im II. Nachtrag hält die Regierung an den vorgeschlagenen Regelungen fest. Zum einen soll die Schwerpunktzone praxistauglicher werden. Die Bestimmungen werden komplett überarbeitet und sollen mehr Spielraum ermöglichen. Zum anderen will die Regierung weiterhin einen grossen und kleinen Grenzabstand einführen. Auch sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, eine Grünflächenziffer in ihren Rahmennutzungsplan aufzunehmen.
Der III. Nachtrag sieht vor, das Zustimmungserfordernis des kantonalen Amtes für Kultur bei der Beeinträchtigung oder Beseitigung von Schutzobjekten von nationaler oder kantonaler Bedeutung zu ersetzen. Die Entscheidhoheit soll bei den Gemeinden liegen. Das Amt für Kultur erhält ein Rekurs- und Beschwerderecht.
Beratung in der Februarsession
Das Parlament berät die beiden Nachträge voraussichtlich in der Februar- und Aprilsession 2022. Heisst der Kantonsrat die Nachträge gut, könnten diese im Sommer 2022 in Kraft treten.