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Publiziert am 21.10.2021 08:14 im Bereich Allgemein
Münzen

Die Regierung hat das bestehende Finanzleitbild überprüft und aktualisiert. Sie hat das Finanzleitbild 2021–2030 an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und um neue Ziele ergänzt. Die neuen Ziele betreffen die Bilanz des Kantonshaushalts, die Investitionspolitik und das Finanzmanagement. In einem Bericht an den Kantonsrat fasst die Regierung die wesentlichen Erkenntnisse zusammen.

Mit dem Postulat 43.18.05 «Zurück auf die Überholspur: Masterplan für nachhaltige Finanzen» hat der Kantonsrat die Regierung eingeladen, über die Einhaltung der Ziele des Finanzleitbildes aus dem Jahr 2002 zu berichten sowie das aktuelle Finanzleitbild zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Mit dem nun vorliegenden Bericht und dem angepassten Finanzleitbild kommt die Regierung diesem Auftrag nach.

Die Anpassungen stützen sich auf eine umfassende Analyse. Diese zeigt, dass die im Finanzleitbild aus dem Jahr 2002 festgelegten finanzpolitischen Ziele der Ausgabenpolitik, der Einnahmenpolitik, der Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit und der Aufgabenteilung nicht in allen Aspekten erreicht werden. Jedoch ist festzuhalten, dass die Hauptzielsetzung zur Sicherstellung einer nachhaltigen kantonalen Finanzpolitik erreicht wurde und nach wie vor als zweckmässig und sinnvoll erachtet wird. Der Kanton verfügt grundsätzlich über einen soliden Kantonshaushalt und eine robuste Eigenkapitalausstattung. Deshalb wurde diese Zielsetzung in das angepasste Finanzleitbild 2021–2030 übernommen.

Neue Zielbereiche

Angesichts aktueller Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der staatlichen Beteiligungen ist eine Ausweitung des Finanzleitbildes auf das Themenfeld «Bilanz des Kantons» vorgesehen. Zudem sind neu Ziele der Investitionspolitik explizit Teil des Finanzleitbildes. Dabei soll auch der Werterhalt des Immobilienportfolios in den Fokus genommen werden.

Zusätzlich sollen die Ziele des Finanzmanagements in einem eigenen Bereich festgehalten werden. Darin wird unter anderem auf die Rechnungslegung, auf die Prozesse des Finanzmanagements sowie auf den Umgang mit Finanzanlagen und auf Fragen der kantonalen Finanzierung eingegangen.

Kompass der St.Galler Finanzpolitik

Die Regierung legt das Finanzleitbild 2021–2030 dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vor. Der zeitliche Horizont des überarbeiteten Finanzleitbildes beträgt zehn Jahre. Zielgruppen sind diejenigen Gremien, welche die kantonale Finanzpolitik wesentlich verantworten, also der Kantonsrat, die Finanzkommission, die Regierung sowie die Verwaltung.

Die Umsetzung des Finanzleitbildes 2021–2030 soll auf vier Ebenen erfolgen: im Tagesgeschäft, im Rahmen der regelmässigen Finanzberichterstattungen, durch Berichte zu Rück- und Ausblicken sowie mittels spezifischer Auswertungen. Mit dem Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung der Kantonsfinanzen soll alle vier Jahre ein Reporting beziehungsweise Controlling zur Zielerreichung erfolgen.