Flankierend zur neuen bundesrechtlichen Zertifikatspflicht, von welcher der Schulunterricht ausgenommen ist, und auf Empfehlung des Kantonsarztamtes verfügt das Bildungsdepartement die Rückkehr zur Maskenpflicht in den Schulräumen. Die Maskenpflicht ist gültig ab Montag, 13. September 2021 bis zwei Wochen nach den Herbstferien. Sie gilt für alle Lehrpersonen und weiteren Erwachsenen in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschul-Oberstufe und der Sekundarstufe II. Mit der Massnahme nimmt der Kanton in einer unsicheren Phase der Pandemie Druck vom System Schule und von den Ausbruchstestungen.
Das Tragen der Maske ist wirkungsvoll. Es dämmt die Ausbreitung des Virus tendenziell ein. Klassen mit Maske müssen nicht mehr in Quarantäne gesetzt werden, selbst wenn mehrere Schülerinnen und Schüler oder die Lehrperson erkranken. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Ansteckung ausserhalb der Schule stattgefunden hat. Das Maskentragen entlastet auch die Ausbruchstestungen. Diese sind noch dann anzuordnen, wenn der Verdacht auf Ausbreitung innerhalb der Klasse besteht.
Beruhigung des Systems mit verhältnismässiger Massnahme
Die Anzahl infizierter Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen entwickelt sich grundsätzlich parallel zum Infektionsgeschehen in der Gesamtbevölkerung. Die Ausbreitung des Virus findet vor allem in Innenräumen statt, in denen keine Maske getragen wird. Das sind neben dem häuslichen Umfeld auch die Schulzimmer. Die Erkrankungen steigen, auch wenn sie bei Kindern kaum schwere Verläufe zeigen.
Welche Massnahmen für die Schule verhältnismässig sind, wird von Fachleuten, Schulverantwortlichen und Eltern anhaltend kontrovers beurteilt. Es ist zurzeit herausfordernd, akkurate Massnahmen zu treffen. Das Maskentragen ist zwar wenig angenehm und wenig beliebt. Es ist jedoch aus medizinischer Sicht grundsätzlich zumutbar und hat sich in den früheren Wellen bewährt. Jedenfalls ist es den Massentestungen, die unter verschiedenen Aspekten wenig effizient sind und den Schulen beträchtliche Umtriebe verursachen, vorzuziehen. Erst recht geht es der Inkaufnahme von Schulschliessungen vor, die mit allen Mitteln zu verhindern sind.
Ausgleich zur Ausnahme von der Zertifikatspflicht
Der Bundesrat verordnet neu für Veranstaltungen mit Ansammlungen von Personen eine Zertifikatspflicht nach dem Kriterium geimpft – genesen – getestet. Eine Zertifikatspflicht entsprechender Art für Unterrichtsveranstaltungen in der Volksschule und der Sekundarstufe II ist vom Bundesrecht ausgenommen und wäre dort auch nicht praktikabel. Die Maskenpflicht trägt dazu bei, diese Differenz auszugleichen.
In früheren Pandemiewellen bewährt
Das neue Maskenobligatorium deckt sich mit demjenigen in zurückliegenden Pandemiewellen. Die Befristung bis zwei Wochen nach Ende der Herbstferien ist darauf ausgerichtet, die heikle Zeit nach der Ferienrückkehr abzudecken. Die Entwicklung der Pandemie wird aber darauf hin beobachtet, ob eine vorzeitige Aufhebung des Obligatoriums möglich würde.
Keine Maskenpflicht für Primarschulkinder
Als nicht verhältnismässig wird ein Maskenobligatorium für Kinder der Primarschule taxiert. Abgesehen von ohnehin milden Verläufen bei Kindern in diesem Alter ist zu beachten, dass sich diese Kinder aus anatomischen Gründen gegenseitig kaum anstecken. Miterfasst vom Maskentragen sind die Lehrpersonen in Primarschule und Kindergarten.
Impfen als beste Massnahme
Der beste Schutz für alle Beteiligten bietet die Impfung. Diese ist nachhaltig und verbessert die Ausgangslage für Herbst und Winter massgeblich. Die Impfung ist niederschwellig für Jugendliche ab 12 Jahren erhältlich. Sind sie und vor allem auch alle Lehrpersonen geimpft, sind auch die jüngeren Kinder gut geschützt. Informationen zur Impfung sind auf der Website des Kantons zu finden: Covid-19-Impfung im Kanton St.Gallen