Nach Einsprachen und einer Sistierung des Projekts in 2019 wollen Kanton und Gemeinden das Hochwasserschutzprojekt an der Seez überarbeiten und neu auflegen. An der Überarbeitung soll sich die Bevölkerung beteiligen. In einem ersten Schritt informierten der Kanton und die Gemeinden Mels, Flums und Walenstadt gestern an einer Veranstaltung über das geplante Vorgehen.
Die Schwachpunkte der Seez sind seit langem bekannt: eine zu geringe Abflusskapazität bei Hochwasser, marode Ufersicherungen und ökologische Defizite wie mangelnde Lebensräume für Pflanzen und Wasserlebewesen. Die Ausführungskommission, welcher der Kanton (vertreten durch Andreas Düring, Gesamtprojektleiter), die Gemeinden Mels (Marcel Kalberer, Gemeinderat), Flums (Christoph Gull, Gemeindepräsident), Walenstadt (Werner Schnider, ehemaliger Gemeindepräsident) und das Seezunternehmen angehören, hat 2014 ein Hochwasserschutzprojekt erarbeitet und aufgelegt. Das Projekt umfasst den Abschnitt zwischen den Geschiebeablagerungsplätzen (GAP) Sax und Valaschga. Aufgrund von Einsprachen hat die Ausführungskommission das Projekt 2019 sistiert. Nun wird das Projekt neu gestartet.
Erkenntnisse fliessen ins Projekt ein
An der Informationsveranstaltung in Flums wurden die neuen Rahmenbedingungen sowie die veränderten gesetzlichen Grundlagen des Projekts vorgestellt. Neu muss beispielsweise der Gewässerraum im Rahmen eines Hochwasserschutzprojekts definiert und aufgelegt werden. Zudem ist vorgesehen, ein Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung durchzuführen.
Die Erkenntnisse aus dem ersten Projekt sollen umgesetzt werden. Dazu gehört, dass die beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Umweltverbände und die Bevölkerung frühzeitig in die Projektentwicklung einbezogen werden. Die Ausführungskommission möchte ein bewilligungsfähiges und umsetzbares Projekt erarbeiten, das nicht durch Einsprachen verzögert wird.
Bevölkerung kann mitwirken
In einem nächsten Schritt schreiben die Behörden die Arbeiten für die Planung aus. Bis Ende 2021 erfolgt die Vergabe. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 werden die Interessengruppen, die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Pächterinnen und Pächter informiert und in das weitere Vorgehen einbezogen.
Der folgende Terminplan klärt sich im weiteren Verlauf des Projekts. Liegt ein erster Projektentwurf vor, wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt, bei dem sich die Bevölkerung einbringen kann. Die aus dem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse fliessen ins definitive Auflageprojekt ein.
Anschliessend überreicht die Regierung die Botschaft an den Kantonsrat. Stimmt der Kantonsrat dem Projekt zu, beginnt das Auflageverfahren. Damit sich Interessierte während der Projekt- und der Bauphase über den aktuellen Stand der Arbeiten informieren können, ist eine Webseite geplant.