Der Kanton St.Gallen vergibt alle acht Jahre rund 140 Jagdreviere an die Jagdgesellschaften. Ab dem Jahr 2024 erhalten die bisherigen Jagdgesellschaften bei der Neuvergabe der Reviere einen Vorrang gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Die Jagdgesellschaften müssen sich dazu neu als Vereine organisieren. Die Regierung eröffnet das Vernehmlassungsverfahren.
Im Kanton St.Gallen wird unter der Reviervergabe die Festlegung der Jagdreviere und deren Vergabe an die interessierten Jagdgesellschaften verstanden. Erfüllen mehrere Jagdgesellschaften die Vergabevoraussetzungen für ein Revier, erhält künftig diejenige Jagdgesellschaft das Revier, die es schon in der zurückliegenden Pachtperiode gepachtet hat. Diese neue Regel begünstigt die bisher für ein Revier verantwortlichen Jägerinnen und Jäger und ist im Hinblick auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Reviere vorteilhaft.
Mit Einführung der neuen Vergaberegeln sollen sich die Jagdgesellschaften als Vereine organisieren und im Verhältnis zum Kanton nicht mehr als einfache Gesellschaft auftreten. Der Übergang zur Vereinsform entspricht einem Wunsch der St.Galler Jägerinnen und Jäger und bringt administrative Entlastungen mit sich.
Die Regierung erfüllt mit dem V. Nachtrag zum Jagdgesetz ein Versprechen, das sie nach der letzten Reviervergabe im Jahr 2016 im Rahmen ihrer Antwort auf die Interpellation «Neues Jagdgesetz ist nur bedingt praxistauglich» gab. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 30. November 2021 und wird durch das Volkswirtschaftsdepartement durchgeführt.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind abrufbar unter: Kantonale Vernehmlassungen