Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau legen ihren Parlamenten die ersten Vorlagen zu Wil West vor. Weil der Kanton St.Gallen der grösste Grundeigentümer im Teilgebiet Münchwilen ist, hat der Kantonsrat über einen Sonderkredit für die Finanzierung der Grundeigentümeraufgaben zu befinden. Im Kanton Thurgau entscheidet der Grosse Rat mit dem Netzbeschluss über die zentrale Infrastruktur der Standortentwicklung.
Das Projekt «Standortentwicklung WILWEST» ist ein Gemeinschaftswerk der Kantone St.Gallen und Thurgau, der Regio Wil, der Gemeinden Münchwilen und Sirnach sowie der Stadt Wil. Aktuell läuft unter der Federführung des Kantons Thurgau die öffentliche Mitwirkung zur kantonalen Nutzungszone, der planungsrechtlichen Grundlage für die Arealentwicklung. Gleichzeitig braucht es erste parlamentarische Grundsatzentscheide, um das Vorhaben weiter voranzutreiben.
Volkswirtschaftlicher Mehrwert
Insgesamt kann vom Gesamtvorhaben WILWEST ein wesentlicher volkswirtschaftlicher Mehrwert erwartet werden. Das Areal verfügt über ein gutes Standortentwicklungspotenzial. Entscheidend ist bei der Beurteilung auch der Blick über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus. Dabei sind nicht nur die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte von Bedeutung, sondern vielmehr auch die positiven Effekte, die im Bereich Verkehr und Mobilität, Raumplanung sowie Nachhaltigkeit zu erwarten sind.
Sonderkredit im Kanton St.Gallen
Eine zentrale Rolle spielt der Kanton St.Gallen in seiner Rolle als grösster Grundeigentümer im Perimeter Münchwilen. Für die Arealerschliessung, die Entwicklung und die Vermarktung seiner Flächen braucht es verschiedene Vorleistungen. Der Kanton St.Gallen rechnet mit einem Initialaufwand von bis zu 35 Millionen Franken. Dafür beantragt die Regierung dem Kantonsrat einen Sonderkredit. Es wird davon ausgegangen, dass diese Kosten des Sonderkredits insgesamt durch die Erträge aus den Verkäufen der Grundstücke gedeckt werden. Die Vorlage untersteht gemäss bestehender Praxis einer Brutto-Betrachtung dennoch dem obligatorischen Finanzreferendum, da in zeitlicher und in quantitativer Hinsicht erhebliche Unsicherheiten bestehen.
Die Hochrechnungen über einen Zeitraum von 24 Jahren sind mit verschiedensten Unsicherheiten verbunden. Aus den Sensitivitätsanalysen wird indessen ersichtlich, dass der Business-Case trotz der vielen Unsicherheiten auch bei einer grösseren Aufwandsteigerung oder einem tieferen Ertrag nicht massiv in die Verlustzone fällt beziehungsweise sogar leicht positiv bleibt. Ergeben sich sowohl auf der Aufwand- als auch auf der Ertragsseite massive negative Entwicklungen, besteht zwar ein gewisses Risiko eines negativen Ergebnisses, dieses ist jedoch in Anbetracht des grösseren Nutzens und der gesamten Investitionen von Bund, Kantonen und Gemeinden des Gesamtprojekts WILWEST vertretbar sowie für den Kanton St.Gallen tragbar.
Kanton Thurgau stellt zentrale Infrastruktur zur Verfügung
Der Kanton Thurgau als Standortkanton stellt die zentrale Infrastruktur für Wil West bereit. Diese besteht aus der neuen, rund 550 Meter langen Kantonsstrasse «Dreibrunnenallee» sowie rund 2300 Metern neuen, separat geführten Fuss- und Radwegen. Die Dreibrunnenallee erschliesst nicht nur Wil West, sondern sorgt zusammen mit dem geplanten neuen Autobahnanschluss dafür, dass das Stadtzentrum und verschiedene Quartiere von Wil sowie Münchwilen, Sirnach, Wilen und Rickenbach vom Verkehr entlastet werden können. Die Grundsatzentscheide über die neuen Verkehrsverbindungen fällt der Grosse Rat in der Form von Netzbeschlüssen. Wie der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Botschaft schreibt, sind diese ein wichtiges Bekenntnis zum Gesamtprojekt «Standortentwicklung Wil West». Der Thurgauer Netzbeschluss über die Dreibrunnenallee untersteht nach der Beratung durch den Grossen Rat dem fakultativen Referendum.
Für den Kanton Thurgau belaufen sich die Investitionen abzüglich den unten genannten Bundesbeiträgen auf schätzungsweise 35 Millionen Franken (21,5 Millionen Franken für den Neubau der Dreibrunnenallee inklusive Verlegung der Hochspannungsleitung, 9,5 Millionen Franken für die Neugestaltung der Zürcher- und Wilerstrasse, 19 Millionen Franken für separat geführte Fuss- und Radwege). Die Bundesbeteiligung über das Agglomerationsprogramm beträgt für die genannten Massnahmen rund 15 Millionen Franken. Über die einzelnen Kreditanträge entscheidet der Grosse Rat zu einem späteren Zeitpunkt mit den Baubeschlüssen. Gemäss Vorschlag des Regierungsrates müssen sich die Standortgemeinden Münchwilen und Sirnach nicht an den Kosten für die Dreibrunnenallee beteiligen, da es sich nicht um eine Ortsumfahrung handelt. An die Neugestaltung der Zürcher- und Wilerstrasse sowie die Fuss- und Radwege werden kommunale Beiträge fällig.