Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt in Absprache mit den anderen Ostschweizer Kantonen die Absicht des Bundesrates, im Falle eines weiteren Anstiegs der Hospitalisationen von Corona-Erkrankten, den Einsatzbereich für die Corona-Zertifikate auszudehnen. Mit diesem Vorgehen kann die Ansteckungsgefahr zielgerichtet und unter zumutbaren Bedingungen eingeschränkt werden, ohne dass erneut ein Lockdown angeordnet werden muss.
Um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden, schlägt der Bundesrat vor, im Falle von weiterhin steigenden Hospitalisationen die Pflicht zum Einsatz des Covid-19-Zertifikats («geimpft, getestet, genesen») auszudehnen. Diese Massnahme betrifft Gastronomiebetriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen.
Die Ostschweizer Regierungen erachten die vorgeschlagene Ausweitung der Zertifikatspflicht als geeignetes und zumutbares Instrument, um eine Überlastung des Gesundheitssystems und erneute Verbote oder Einschränkungen von Angeboten, Veranstaltungen und Betätigungsmöglichkeiten zu verhindern.
Als mildere Alternative zu neuen Verboten und Schliessungen hilft die Erweiterung der Zertifikatspflicht, die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft unter zumutbaren Bedingungen zu erhalten. Für die Betriebe bringt sie zwar einen gewissen Aufwand, gleichzeitig aber auch Erleichterungen, indem beispielsweise die Kapazitätsgrenzen im Innern von Restaurants und die dort noch bestehenden Maskenpflichten wegfallen.
Nationale Lösung bevorzugt
Die Kantonsregierungen geben einer nationalen Lösung gegenüber unterschiedlichen kantonalen Lösungen klar den Vorzug. Eine Bundesregelung bringt Klarheit für die Bevölkerung und verhindert, dass für bestimmte Angebote und Leistungen auf andere Kantone ausgewichen wird. Noch zu klären ist allerdings, bei welchen Richtwerten der Bundesrat die vorgeschlagenen Änderungen in Kraft setzen möchte. Als Auslösekriterium schlagen die vier Kantonsregierungen die Belastung der Gesundheitsversorgung und insbesondere der Intensivpflegestationen vor.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Begrenzung auf 30 Personen für eine zertifikatsfreie Durchführung von religiösen Veranstaltungen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung erachten die Ostschweizer Kantonsregierungen als nicht gerechtfertigt. Sie fordern, dass in diesen beiden Bereichen auf eine Zertifikatspflicht vollständig verzichtet und die heutige Lösung mit Schutzkonzepten weitergeführt wird.
Zertifikatspflicht im Arbeitsbereich
Der Bund möchte eine Rechtsgrundlage schaffen, damit das Zertifikat im Arbeitsbereich eingesetzt werden kann. Den Arbeitgebenden soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Zertifikat vorweisen zu lassen, damit sie abgestimmt darauf die betrieblichen Schutzkonzepte oder Einsatzpläne anpassen können. Diese Absicht wird begrüsst. Für die Kantonsregierungen ist aber wichtig, dass die Arbeitgeber selber entscheiden können, ob sie die Zertifikate als Instrument für die Schutzkonzepte und Planung einsetzen wollen oder ob sie darauf verzichten wollen. Sie dürfen nicht dazu verpflichtet werden.
Verzicht auf Kontaktdatenerhebung
Abgelehnt wird der Vorschlag des Bundesrats, in Diskotheken und Tanzlokalen eine Kontaktdatenerhebung zu verlangen. Indem solche Veranstaltungen zertifikatspflichtig werden, darf man sich im Innern grundsätzlich frei bewegen, was ein zielgerichtetes Contact Tracing fast unmöglich macht.
Hinzu kommt, dass sich in diesen Lokalen vor allem in Fällen Probleme ergaben, in denen lediglich Test-Zertifikate vorgewiesen wurden. Es ist davon auszugehen, dass sich mit der Einführung der Kostenpflicht für präventive Tests ab dem 1. Oktober weniger Leute mit einem Test-Zertifikat in Diskotheken und Tanzlokalen aufhalten werden. Auf eine Kontaktdatenerhebung soll daher verzichtet werden.