Veranstaltungen im Wald und in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren sind nach der Waldgesetzgebung oft melde- oder bewilligungspflichtig. Nachdem die aktuelle Verordnung seit mehr als 20 Jahren gilt, soll das Meldeverfahren künftig gegenüber dem Bewilligungsverfahren gestärkt werden. Die Regierung hat den Entwurf eines IV. Nachtrags zur Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (im Folgenden IV. Nachtrag zur Vo EG-WaG) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Vernehmlassung läuft bis 15. Oktober 2021. Interessierte sind gebeten, die Stellungnahme entweder in Papierform dem Volkswirtschaftsdepartement, Rechtsdienst, lic.iur. Peter Pfäffli, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen, oder in elektronischer Form an peter.pfaeffli@sg.ch einzureichen.