Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat zwei Gesetzesentwürfe sowie einen Beschlussentwurf zur Unterstützung von Behinderteneinrichtungen, Institutionen familienergänzender Kinderbetreuung der öffentlichen Hand, Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung und der Stiftsbibliothek St.Gallen beraten. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlagen einzutreten.
Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, beriet die vorberatende Kommission drei Vorlagen, die finanzielle Unterstützungen aufgrund der Covid-19-Epidemie vorsehen. Mit einem Kantonsratsbeschluss sollen für den Zeitraum von März bis Dezember 2020 zwei Nachtragskredite in der Höhe von 2,3 Millionen Franken für die Mehrkosten und Ertragsausfälle von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie rund 250'000 Franken zur Deckung der Ausfälle der Stiftsbibliothek St.Gallen gewährt werden.
Die vorberatende Kommission begrüsst die Unterstützung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Stiftsbibliothek St.Gallen. Sie setzte sich mit den Mehrkosten, bedingt durch Schutzmaterial und zusätzliches Personal, sowie der Beitragsberechnung auseinander. Die Stiftsbibliothek zu unterstützen, wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt in der Kommission diskutiert. Aufgrund der damals fehlenden Unterlagen verlangte sie eine neue Botschaft, welche sie entsprechend unterstützt.
Standortbeitrag der Stadt St.Gallen erwünscht
Die Kommission hätte den ursprünglich vorgesehenen Kostenteiler begrüsst. Allerdings lehnte der Stadtrat St.Gallen einen Standortbeitrag von 25 Prozent (rund 125'000 Franken) an den zu deckenden Schäden ab. Deshalb muss aus heutiger Beurteilung der katholische Konfessionsteil neben dem eigenen Beitrag von 25 Prozent auch den Standortbeitrag der Stadt übernehmen. Die Kommission wünscht sich nach wie vor eine Beteiligung der Standortgemeinde und hofft auf eine entsprechende städtische Debatte.
Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung
Für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung hat der Bund einen Schutzschirm eingeführt, wenn Veranstaltungen aus epidemiologischen Gründen abgesagt oder verschoben werden müssen oder nur stark reduziert durchgeführt werden können. Der II. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie richtet sich nach den Vorgaben des Bundesrechts. Die Kommission begrüsst die kantonale Umsetzung des Schutzschirms. Sie diskutierte die vom Hilfsprogramm des Bundes vorausgesetzte überkantonale Bedeutung. Auch das Zusammenspiel mit dem Hilfsprogramm für den Kulturbereich wurde thematisiert.
Familienergänzende Kinderbetreuung der öffentlichen Hand unterstützen
Mit dem III. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie sollen zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für durch die öffentliche Hand geführte Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung geregelt werden, die bisher nicht für die entstandenen Ausfälle entschädigt wurden. Dies im Gegensatz zu den privat geführten Institutionen, welche allenfalls Härtefallgelder beantragen konnten. Der Bund hat die entsprechenden Ausfallentschädigungen nun auch auf öffentliche Trägerschaften ausgedehnt. Die Kommission begrüsst die Übernahme dieser Anpassung in der kantonalen Gesetzgebung.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Septembersession voraussichtlich in erster und zweiter Lesung. Die Botschaft und Entwürfe sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 33.21.02 sowie 22.21.10/22.21.11 zu finden.