Die Regierung schickt den Entwurf des überarbeiteten Gesetzes über Referendum und Initiative in die Vernehmlassung. Ziel ist insbesondere, die behördlichen Informationen zu den Abstimmungsvorlagen den veränderten Informations- und Lesegewohnheiten der Bevölkerung anzupassen. Auch sollen verschiedene Fristen im Zusammenhang mit Referenden und Initiativen verkürzt sowie weitere punktuelle Anpassungen in diesem Bereich vorgenommen werden.
Mit der Überarbeitung des Gesetzes über Referendum und Initiative setzt die Regierung mehrere parlamentarische Vorstösse und Aufträge um. Unter anderem werden die Regelungen für das Abstimmungsbüchlein («erläuternder Bericht») neu gefasst. Damit erhalten Transparenz und Ausgewogenheit ein stärkeres Gewicht. So werden die in der Praxis schon heute bestehenden Freiheiten der Referendums- und Initiativkomitees bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Stellungnahmen gesetzlich verankert. Um der veränderten Mediennutzung der Bevölkerung zu entsprechen, will die Regierung zudem die Inhalte des erläuternden Berichts vermehrt auch in digitaler Form verbreiten. Darüber hinaus soll eine Zusammenfassung des Abstimmungsbüchleins in einfacher Sprache für einen besseren Zugang zu den wichtigsten Informationen sorgen.
Weiter befasst sich die Vorlage mit der Verkürzung verschiedener Fristen, insbesondere der Fristen, in denen ein Referendum oder eine Initiative zustande kommt. Dies soll das Verfahren beschleunigen und präzisieren. Die Regierung nutzt zudem die Gelegenheit, dem Kantonsrat weitere überwiegend technische Anpassungen des Gesetzes vorzuschlagen. Damit sollen in erster Linie Vollzugsprobleme behoben werden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 19. September 2021. Die Unterlagen sind abrufbar unter: www.sg.ch / Vernehmlassungen