Die Regierung hat im Auftrag des Kantonsrates am 19. Januar 2021 einen Projektauftrag zur Überprüfung der Zukunft des Spitals Walenstadt in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Graubünden erteilt. Die erste von drei Phasen des Projekts zur Zukunft des Spitals Walenstadt wurde durch die Genehmigung von vier Absichtserklärungen seitens des Lenkungsausschusses abgeschlossen.
Der Kantonsrat hat am 2. Dezember 2020 beschlossen, das Spital Walenstadt als kantonalen Standort festzulegen und die Regierung beauftragt einen Bericht über die Zukunft des Spitals Walenstadt als stationären Leistungserbringer in Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Graubünden und evtl. Glarus vorzulegen und allenfalls Antrag über die Weiterentwicklung des Spitalstandortes Walenstadt zu stellen.
Die Regierung hat als Auftraggeberin an der Sitzung vom 19. Januar 2021 den Projektauftrag erteilt und die Projektorganisation festgelegt. Der Vorsitz des Lenkungsausschusses liegt beim Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, Regierungsrat Bruno Damann.
Das Projekt besteht aus drei Phasen. Die erste Phase wurde am 30. Juni 2021 durch die Genehmigung von vier Absichtserklärungen durch den Lenkungsausschuss abgeschlossen. Die erste Absichtserklärung regelt die Sicherstellung des Spitalbetriebs am Standort Walenstadt während der Projektphase, indem bereits eine Zusammenarbeit des Spitals Walenstadt und der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland, zu der das Spital Walenstadt gehört, mit dem Kantonsspital Graubünden verankert wird. In einer zweiten Absichtserklärung wird das künftige mögliche Leistungsangebot des Spitals Walenstadt definiert. Das Angebot orientiert sich an den im Jahr 2019 (Jahr vor der COVID-19 Pandemie) am Standort Walenstadt der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland erbrachten Leistungen. Die dritte Absichtserklärung legt die Kriterien der Übertragung von Mobilien, Geräten und Einrichtungen von der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland zum Kantonsspital Graubünden als künftigen Betreiber des Spitals Walenstadt fest. Die vierte Absichtserklärung sieht die Übertragung von Land und Bauten des Spitals Walenstadt an die Sarganserländer Gemeinden für insgesamt 8 Millionen Franken vor.
Am 1. August 2021 beginnt die zweite Projektphase, in der verschiedene Fragestellungen – aufgeteilt auf zehn Teilprojekte – bearbeitet werden sollen. Ziel dieser Phase ist die Regelung der Betriebsübertragung an das Kantonsspital Graubünden und der Übertragung von Land und Bauten an die Gemeinden. Ein zentraler Aspekt werden die Anstellungsverhältnisse der Mitarbeitenden am Spital Walenstadt sein. Aus der zweiten Phase soll ein Projektbericht resultieren, der die Grundlage für die Erarbeitung einer Botschaft zu Handen des Kantonsrates bildet.
Die dritte Phase ist die Entscheidungsphase, in der der Kantonsrat des Kantons St.Gallen, das Kantonsspital Graubünden und die Sarganserländer Gemeinden alle massgeblichen Entscheide über das künftige Leistungsangebot, die künftige Trägerschaft und den künftigen Betreiber des Spitals Walenstadt treffen werden.
Die Mitarbeitenden des Spitals Walenstadt werden heute über den Abschluss der ersten Projektphase orientiert.