Das Bundesgericht hat den Rekurs gegen den Teilabbruch und die Erweiterung der Kantonsschule Sargans abgelehnt. Somit können die Bauarbeiten am Gebäude voraussichtlich im Sommer 2023 starten. 2026 soll die erweiterte und erneuerte Kantonsschule bezugsbereit sein.
Mit dem letztinstanzlichen Entscheid des Bundesgerichts vom 5. Mai 2021 kann das Bauvorhaben für die Kantonsschule Sargans realisiert werden. Der westliche Gebäudetrakt wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Der Nord- und Osttrakt wird saniert und erweitert. Nach rund drei Jahren Bauzeit kann die Schule die neuen und sanierten Räumlichkeiten beziehen. Mit dem Abschluss der Arbeiten können auch die Provisorien abgebaut werden. Die Kosten für das Projekt betragen rund 52,8 Millionen Franken.
Dem Entscheid des Bundesgerichts ging ein langjähriges Verfahren voraus. 2018 gingen gegen den Teilabbruch und die Erweiterung der Kantonsschule Sargans 17 Einsprachen ein. Die Gemeinde Sargans lehnte die Einsprachen ab und erteilte dem Kanton die Bewilligung für das Bauvorhaben. Ein Anwohner reichte gegen den Entscheid der Gemeinde Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement ein. Nach der Ablehnung des Rekurses durch das Volkswirtschaftsdepartement zog der Rekurrent die Beschwerde an das Bundesgericht weiter, das nun abschliessend über die Beschwerde entschied. Bereits 2014 sagte das St.Galler Stimmvolk Ja zum Bauvorhaben.